Politik & Gesellschaft

Senat berät schärfere Haftung für Schäden bei Krawallen

Frankreichs Senat berät am 27. und 28. Oktober über eine erweiterte Haftung für Schäden bei gewaltsamen Ausschreitungen. Ein Finanzexperte unterstützt das Verursacherprinzip, hält den Entwurf aber für kaum anwendbar.

Paris – 20.10.2026: Der französische Senat berät am 27. und 28. Oktober über einen Gesetzentwurf zur Entschädigung von Schäden durch Gewalt und Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum. Das als "Casseur-payeur" bezeichnete Vorhaben soll es dem Staat erleichtern, Verantwortliche für die Kosten heranzuziehen. Zuvor will die Rechtskommission des Senats am 21. Oktober ihre Position vorlegen.

Die Regierung reagiert damit auf Schäden bei gewaltsamen Ausschreitungen im Umfeld großer Menschenansammlungen, darunter die jüngsten Endspiele der Champions League und Schülerproteste. Innenminister Laurent Nuñez erklärte im Senat, Reparaturen müssten häufig zunächst von öffentlichen Körperschaften bezahlt werden. Der Entwurf soll deshalb die zivilrechtliche Haftung über jene Täter hinaus erweitern, denen eine konkrete Beschädigung unmittelbar nachgewiesen werden kann.

Das am 16. September im beschleunigten Verfahren eingebrachte Vorhaben sieht eine gesamtschuldnerische Haftung von bis zu 10.000 Euro vor. Erfasst werden könnten Personen, die wissentlich einer Gruppe angehören, aus der heraus am selben Ort und zur selben Zeit Gewalt, Diebstähle oder Sachbeschädigungen begangen werden. Betroffen wären auch Menschen, die trotz polizeilicher Aufforderung in einer gewalttätigen Ansammlung verbleiben und von den Taten wissen.

Der Staat könnte seine Forderung gegen einzelne oder mehrere der gesamtschuldnerisch Haftenden richten. Bei Minderjährigen sollen mit Zustimmung der Sorgeberechtigten gemeinnützige Arbeiten zur Beseitigung von Schäden einen Teil der Geldforderung ersetzen können. Geschädigten, die nicht rechtzeitig über ein Strafverfahren informiert wurden, will der Entwurf zudem die nachträgliche Anmeldung zivilrechtlicher Ansprüche erleichtern.

Umstritten sind vor allem die vorgesehenen Regeln zur Vollstreckung. Nach einer rechtskräftigen zivilrechtlichen Verurteilung könnten unter bestimmten Voraussetzungen Familienleistungen und persönliche Wohnbeihilfen zur Begleichung des Schadenersatzes herangezogen werden. Vorrangige Forderungen sowie Rückforderungen zu Unrecht gezahlter Sozialleistungen sollen privilegiert bleiben.

Nicolas-Jean Bréchon, ehemaliger Dozent für öffentliche Finanzen an der Universität Paris 1 Panthéon-Sorbonne, unterstützt laut Franceinfo den Grundsatz, dass Verursacher für Schäden aufkommen sollen. Den vorliegenden Text hält er jedoch für praktisch kaum anwendbar und wirbt für einen anderen Ansatz. Auch der Staatsrat erkannte zwar das öffentliche Interesse an Abschreckung und Entschädigung an, bemängelte aber eine unzureichende Folgenabschätzung und verwies auf verfassungsrechtliche Grenzen der Haftung für Taten anderer.

Eine strafrechtliche Kollektivschuld führt der Entwurf nicht ein. Für eine zivilrechtliche Haftung müssten Gerichte im Einzelfall die bewusste Teilnahme, die Kenntnis der Gewalttaten und den Zusammenhang mit dem entstandenen Schaden feststellen. An diesen Nachweispflichten wird sich entscheiden, wie weit die geplante Solidarhaftung in der Praxis reicht.

Quellen

  • Franceinfo
  • Senat: Gesetzgebungsdossier
  • Senat: Gesetzentwurf Nr. 952
  • Staatsrat: Stellungnahme zum Gesetzentwurf

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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