Wirtschaft

Staat weitet Hilfen für geplünderte Geschäfte aus

Nach den Ausschreitungen vom 17. und 18. Oktober erhalten betroffene Unternehmen Zugang zu Kurzarbeit, Zahlungsaufschüben, zinslosen Krediten und Soforthilfen. Damit sollen Betriebe zahlungsfähig bleiben und Arbeitsplätze sichern.

Paris – 23.10.2026: Die französische Regierung hat ihr Hilfspaket für Geschäfte konkretisiert, die bei den Ausschreitungen vom 17. und 18. Oktober beschädigt oder geplündert wurden. Vorgesehen sind staatlich finanzierte Kurzarbeit, Aufschübe bei Sozialabgaben und Steuern sowie ein besonderer Unterstützungsfonds. Die Hilfen sollen Unternehmen die Wiederaufnahme des Betriebs ermöglichen und Entlassungen verhindern.

Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten können Kurzarbeit nutzen, ohne sich an deren Finanzierung beteiligen zu müssen. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung lassen sich für die kommenden drei Monate um bis zu zwölf Monate stunden. Auch Steuerzahlungen dürfen ohne Zuschläge oder Gebühren aufgeschoben werden. Darüber hinaus sollen Anträge auf die Erstattung von Steuergutschriften beschleunigt bearbeitet werden.

Für den unmittelbaren Finanzbedarf stellt die staatliche Förderbank Bpifrance zinslose Darlehen von bis zu 50.000 Euro bereit. Die Kredite sollen innerhalb von drei Jahren zurückgezahlt werden. Handwerkskammern können außerdem Nothilfen von bis zu 1.500 Euro gewähren. Der zusätzliche Unterstützungsfonds richtet sich an Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, die erhebliche Sachschäden und einen nachweisbaren Umsatzausfall erlitten haben.

Die wirtschaftlichen Folgen reichen über zerstörte Schaufenster und entwendete Waren hinaus. Solange ein Laden geschlossen bleibt, brechen die Einnahmen weg, während Mieten, Löhne und Rechnungen von Lieferanten weiter fällig werden. Versicherungen ersetzen Schäden zudem nicht immer so rasch, wie Unternehmen neues Inventar beschaffen oder Räume instand setzen müssen. Die Regierung kombiniert deshalb Entschädigungen mit steuerlichen und sozialrechtlichen Erleichterungen und bezieht Banken sowie Versicherer in die Krisenhilfe ein.

Nach Angaben von Premierminister Sébastien Lecornu waren mindestens 3.000 Handelsbetriebe von Beschädigungen oder Plünderungen betroffen. Parallel zu den Wirtschaftshilfen verschärfte die Regierung die Ermittlungen und verhängte örtlich begrenzte Ausgangsbeschränkungen. Im Großraum Paris wurden rund 200 Ermittler eingesetzt, die unter anderem Bildmaterial auswerten sollen. Lecornu kündigte an, strafrechtlich Verantwortliche grundsätzlich auch zivilrechtlich für verursachte Schäden heranzuziehen.

Betroffene Händler müssen Schäden möglichst schnell dokumentieren, Anzeige erstatten und ihren Versicherer schriftlich informieren. Die Industrie- und Handelskammer in Paris bietet dazu individuelle Krisenberatungen an. Sie unterstützt Unternehmen bei Schadensmeldungen, Verhandlungen mit Banken und Versicherungen sowie Anträgen auf Zahlungsaufschub bei Steuerverwaltung und Sozialversicherung.

Auch die Handwerkskammer der Île-de-France hat eine Krisenstelle eingerichtet und berät zu ihrem Solidaritätsfonds. Für viele kleine Betriebe dürfte entscheidend sein, wie rasch die verschiedenen Hilfen ausgezahlt oder Stundungen bewilligt werden: Sie müssen Reparaturen, Warenbestände und laufende Kosten finanzieren, bevor der reguläre Geschäftsbetrieb wieder beginnen kann.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französische Regierung
  • Mairie de Paris Centre

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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