Nizza – 17.09.2026: Die Staatsanwaltschaft Nizza ermittelt gegen den früheren Bürgermeister Christian Estrosi wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Nach Angaben von Staatsanwalt Damien Martinelli fehlen für einen Teil der Repräsentationsausgaben aus Estrosis Amtszeit Belege. Bekannt wurde das Verfahren am Mittwoch, dem 16. September.
Auslöser war eine Mitteilung des neuen Bürgermeisters Eric Ciotti an die Justiz. Sie wurde Ende Juli gemäß Artikel 40 der französischen Strafprozessordnung übermittelt; die Ermittlungen begannen Ende August. Diese Vorschrift verpflichtet Amtsträger, mögliche Straftaten, von denen sie in ihrer Funktion erfahren, der Staatsanwaltschaft zu melden. Ciotti hatte Estrosi nach seinem Amtsantritt im März aufgefordert, Unterlagen zu den Ausgaben vorzulegen. Beide Politiker sind seit Jahren Rivalen in der Kommunalpolitik Nizzas.
Untersucht werden nach den bislang bekannten Angaben Erstattungen von Repräsentationskosten aus den Jahren 2016 bis 2025. Die Vereinigung Transparence citoyenne hatte zuvor Anzeige erstattet und dabei mehr als 312.000 Euro genannt, die nach ihrer Darstellung ohne ausreichende Nachweise zugunsten Estrosis erstattet worden seien. Ob tatsächlich öffentliche Gelder zweckwidrig verwendet wurden und sich ein strafrechtlich relevanter Verdacht erhärtet, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Estrosi weist die Vorwürfe über seinen Anwalt Matthieu Avril zurück. Der Verteidiger erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Agence France-Presse, sein Mandant sei über das laufende Verfahren zunächst nicht informiert worden und äußere sich deshalb vorerst nicht zur Sache. Avril sprach zugleich von wiederholten Angriffen Ciottis. Estrosi habe stets auf einen sorgfältigen Umgang mit öffentlichen Geldern geachtet.
Der Anwalt verwies darauf, dass Repräsentationsausgaben kommunaler Mandatsträger rechtlich geregelt seien. Nach seiner Darstellung habe Estrosi regelmäßig nicht verbrauchte Teile des für ihn vorgesehenen Budgets an die Metropole Nizza zurückgezahlt, obwohl er dazu nicht verpflichtet gewesen sei. Estrosi hatte bereits im Vorjahr erklärt, die Ausgaben hätten unter anderem Treffen mit Investoren und Vertretern aus Wirtschaft und Kultur betroffen und der Arbeit für Stadt und Metropole gedient.
Die Einleitung des Verfahrens ist keine Feststellung von Schuld. Nach den öffentlich bekannten Angaben wurde Estrosi in dieser Sache weder angeklagt noch förmlich beschuldigt. Die Ermittler müssen nun Unterlagen, Zahlungswege und Verwendungszwecke prüfen. Dazu gehört die Frage, welche Nachweise vorliegen und ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Estrosi ist zudem von weiteren, rechtlich getrennten Untersuchungen betroffen, ohne dort angeklagt zu sein. Sie betreffen den Wiederaufbau nach dem Unwetter Alex im Jahr 2020 sowie die Absicherung der Promenade des Anglais am Abend des Anschlags vom 14. Juli 2016.
Quellen
- Franceinfo
- Agence France-Presse
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).