Politik & Gesellschaft

Staatsanwaltschaft hält Granateneinsatz in Lens vorläufig für regelkonform

Ein 15-jähriger Schüler verlor nach der Explosion einer Polizeigranate eine Hand. Die Staatsanwaltschaft sieht den Einsatz vorläufig als regelkonform an, doch die Polizeiaufsicht ermittelt weiter.

Lens – 09.10.2026: Vier Tage nach der schweren Verletzung eines 15-jährigen Schülers vor dem Lycée Auguste-Béhal in Lens hat die Staatsanwaltschaft von Béthune den Einsatz einer Polizeigranate vorläufig als regelkonform bewertet. Die linke Hand des Jugendlichen musste nach der Explosion amputiert werden. Seine Mutter erstattete am Donnerstag wegen der Verletzungen ihres Sohnes Anzeige, wie Staatsanwalt Étienne Thieffry mitteilte.

Nach den ersten Erkenntnissen war der beteiligte Beamte der Bereitschaftspolizei berechtigt, die Granate einzusetzen. Er habe auf Anweisung der Einsatzführung gehandelt und sie gemäß den geltenden Einsatzregeln geworfen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Diese Bewertung bezieht sich allein auf den bisherigen Ermittlungsstand. Ob sich aus dem konkreten Ablauf eine strafrechtliche Verantwortung ergibt, ist damit nicht entschieden.

Der Vorfall ereignete sich am Montag, dem 5. Oktober, während einer Schülerblockade in der nordfranzösischen Stadt im Département Pas-de-Calais. Vor der Schule trafen Jugendliche und Polizeikräfte aufeinander. Der 15-Jährige wurde durch die Explosion einer sogenannten Schockgranate schwer verletzt. Nach Angaben der Justiz bestand keine Lebensgefahr; die Folgen der Verletzung sind jedoch dauerhaft.

Weiterhin ungeklärt ist, wie genau die Granate den Jugendlichen verletzte. Bereits zu Beginn des Verfahrens hatte Thieffry erklärt, es sei offen, ob der Schüler den Gegenstand aufgehoben habe oder ob die Granate unmittelbar neben ihm gelandet sei. Den Ermittlern liegt nach jüngsten Berichten bislang keine Aufnahme vor, die den Augenblick der Explosion zeigt. Zeugenaussagen und anderes Bildmaterial erhalten deshalb besonderes Gewicht.

Mit den Untersuchungen wurde die Generalinspektion der Nationalpolizei, kurz IGPN, beauftragt. Sie ermittelt wegen des Verdachts auf eine Gewalttat mit dauerhafter Verstümmelung oder Behinderung. Diese rechtliche Einordnung legt noch keine Schuld fest, sondern bezeichnet den Gegenstand des Verfahrens. Die Ermittler sollen Aussagen, Einsatzbefehle und vorhandene Aufnahmen auswerten und den zeitlichen Ablauf rekonstruieren.

Der Vorfall hat bereits Konsequenzen für die Polizeitaktik bei den laufenden Schülerprotesten. Innenminister Laurent Nuñez ordnete am 7. Oktober an, Schockgranaten bei Einsätzen im Zusammenhang mit der Schülerbewegung vorläufig nicht mehr zu verwenden. Die Aussetzung gilt, solange die genauen Umstände der Verletzung in Lens nicht geklärt sind.

Mit ihrer Anzeige kann die Mutter ihre Interessen und die ihres minderjährigen Sohnes im Verfahren geltend machen. Die IGPN setzt ihre Ermittlungen unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft von Béthune fort; deren vorläufige Bewertung des Granatenwurfs beendet die strafrechtliche Prüfung nicht.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Progrès
  • Le Monde
  • RTL
  • Le Parisien

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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