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Die Zeit für die Einkommensteuererklärung 2022 beginnt am Donnerstag, 7. April. Hier die Neuerungen, die jetzt in Kraft treten.

Der traditionelle Startschuss für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen fällt am Donnerstag, dem 7. April. Dieses Mal treten einige Neuerungen in Kraft.

Die Kilometertabelle wird angehoben
Der Kilometersatz wird für die Einkommensbesteuerung 2021 um 10% angehoben. Mit dieser Erhöhung wird der starke Preisanstieg berücksichtigt, den Arbeitnehmer, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, zu tragen haben. Die Steuerbehörde schätzt, dass die 2,5 Millionen Haushalte, die sich bereits für den Abzug der tatsächlichen Kosten entscheiden, durch diese Erhöhung durchschnittlich 150 Euro pro Haushalt an Einkommensteuer einsparen. Sie sollten also vergleichen, welche Lösung zwischen dem pauschalen Abzug von 10% und dem Abzug der tatsächlichen Kosten für Sie die beste ist.

Steuerfreie Zulagen für Telearbeit
Wie im letzten Jahr sind aufgrund von Telearbeit und Covid-19 die Beträge, die Arbeitgeber als Entschädigung für die Kosten der Telearbeit zahlen, steuerfrei, und zwar bis zu 2,50 € pro Tag, 55 € pro Monat und 580 € pro Jahr für das Jahr 2021.

Steuergutschrift für Aufladestationen
Wenn Sie zu Hause eine Ladestation für ein Elektrofahrzeug installiert haben, können Sie eine neue, eigens dafür vorgesehene Steuergutschrift beanspruchen. Die Steuergutschrift beläuft sich auf 75% der Ausgaben für Lieferung und Einbau, wobei 300 € pro Ladesystem nicht überschritten werden dürfen.

Steuergutschrift für ein Presseabonnement
Steuerpflichtige, die zwischen dem 9. Mai 2021 und dem 31. Dezember 2022 ein Abonnement für mindestens 12 Monate für einen Titel der Presse mit politischen oder allgemeinen Informationen in gedruckter oder digitaler Form abschließen, haben Anspruch auf eine Steuergutschrift in Höhe von 30% der Ausgaben. Die Steuergutschrift wird nur einmal für denselben Haushalt gewährt.

Ermäßigung von 75% für so genannte „Coluche“-Spenden
Für jede Spende an Vereine, die Menschen in Not helfen oder gegen häusliche Gewalt kämpfen (Obergrenze 1.000 €), wird eine Steuerermäßigung von 75% gewährt.

Ermäßigung von 75% für Spenden an religiöse Einrichtungen
Die bestehende Steuerermäßigung für Spenden an religiöse Vereinigungen wird bis Ende 2022 von 66% auf 75% erhöht. Die Ermäßigung gilt für Spenden mit einer Obergrenze von 554 €, was einer maximalen Steuerermäßigung von 416 € entspricht.


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