Paris – 21.08.2026: Frankreichs Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) warnt vor erheblichen Folgen, sollte kein regulärer Staatshaushalt verabschiedet werden. Nach einem Bericht der Behörde an die politisch Verantwortlichen, aus dem Franceinfo zitiert, könnte eine verlängerte Sonderregelung zwar die staatliche Handlungsfähigkeit im engsten Sinne sichern. Ein Finanzgesetz ersetzt sie jedoch nicht; vielmehr droht sie, die Sanierung der öffentlichen Finanzen zusätzlich zu erschweren.
Grundlage einer solchen Übergangslösung ist Artikel 45 des Organgesetzes über die Haushaltsgesetze. Er ermöglicht es dem Staat vor allem, bestehende Steuern weiter zu erheben, wenn das Finanzgesetz nicht rechtzeitig in Kraft tritt. Nach Angaben des Finanzministeriums gelten dabei die bisherigen steuerlichen Vorschriften fort. Neue Abgabenregelungen oder eine umfassende politische Neuordnung der Ausgaben lassen sich auf diesem Weg nicht beschließen.
Die praktische Wirkung wäre beträchtlich. Ohne verabschiedeten Haushalt fehlte die gewöhnliche gesetzliche Grundlage für neue Ausgabenprioritäten, Änderungen bei Steuern und eine abgestimmte Anpassung der staatlichen Mittel an wirtschaftliche oder soziale Entwicklungen. Die Verwaltung könnte wesentliche Staatsaufgaben weiterführen, wäre jedoch an einen wesentlich engeren finanzpolitischen Rahmen gebunden als nach einem regulären Parlamentsbeschluss.
Besonders eindringlich verweist die DGFiP laut Franceinfo auf das Defizitrisiko. Werden Entscheidungen über Einnahmen und Ausgaben aufgeschoben, bleiben strukturelle Korrekturen aus. Zugleich laufen bereits eingegangene Verpflichtungen und gesetzlich gebundene Ausgaben weiter. Die Übergangsordnung verhindert einen abrupten Stillstand des Staates, bietet aber keine Grundlage für eine gezielte Begrenzung der Neuverschuldung.
Die Warnung trifft Frankreich in einer Phase hoher fiskalischer Anspannung. Das Finanzministerium hatte für 2026 eine Defizitquote von 5,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts angestrebt und eine Rückkehr unter die europäische Referenzmarke von 3 Prozent bis 2029 angekündigt. Verzögert sich ein tragfähiger Haushalt, geraten diese Planungen unter Druck: Einsparungen, zusätzliche Einnahmen und politische Prioritäten können dann nicht in einem kohärenten Gesetz festgeschrieben werden.
Eine nachfolgende Regierung stünde deshalb vor einer doppelten Belastung. Sie müsste den Haushalt unter erheblichem Zeitdruck politisch aushandeln und parlamentarisch absichern. Zugleich wäre ihr Spielraum durch fortlaufende Ausgaben, die Entwicklung der Steuereinnahmen und die Finanzierungskosten des Staates bereits enger geworden.
Schon zu Jahresbeginn 2026 hatte das Finanzministerium erklärt, dass die damalige Sonderregelung lediglich die staatliche Kontinuität gewährleisten und keinen regulären Haushalt ersetzen könne. Die aktuelle Warnung richtet sich daher vor allem gegen eine Verlängerung dieses Ausnahmezustands: Je länger Frankreich ohne vollständiges Finanzgesetz auskommen muss, desto schwieriger wird es, Defizit, Ausgaben und Steuern gemeinsam zu steuern.
Quellen
- Franceinfo, Le décryptage éco
- Französisches Wirtschafts- und Finanzministerium, Sondergesetz 2026
- Französisches Wirtschafts- und Finanzministerium, öffentliche Finanzen 2025 bis 2027
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).