Évreux – 26.09.2026: Eine Tagesmutter und ihr Lebensgefährte befinden sich im Département Eure seit dem 18. September in Untersuchungshaft. Nach einem Bericht von Franceinfo wird gegen beide wegen des Verdachts ermittelt, mindestens zwei Kleinkinder vergewaltigt zu haben. Die Frau arbeitete demnach als zugelassene Tagesmutter, der Mann als Fahrlehrer.
Gegen das Paar wurde ein förmliches Ermittlungsverfahren unter Leitung eines Untersuchungsrichters eingeleitet. Eine solche Anklage bedeutet im französischen Strafverfahren, dass nach Einschätzung der Justiz schwerwiegende oder übereinstimmende Indizien gegen die Beschuldigten vorliegen. Sie ist jedoch weder ein Schuldspruch noch nimmt sie das Ergebnis der Ermittlungen vorweg. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für beide die Unschuldsvermutung.
Zu den mutmaßlichen Taten, den betroffenen Familien, möglichen Tatorten und dem untersuchten Zeitraum wurden zunächst keine weiteren Einzelheiten bekannt. Auch die Namen der Beschuldigten sind nicht veröffentlicht worden. Diese Zurückhaltung dient insbesondere dem Schutz der Kinder: Angaben zu Alter, familiärem Umfeld oder Betreuungssituation könnten ihre Identifizierung ermöglichen.
Die Untersuchungshaft ist ebenfalls keine Vorverurteilung. Sie kann angeordnet werden, wenn dies zur Sicherung des Verfahrens erforderlich erscheint und mildere Mittel wie gerichtliche Auflagen oder eine elektronisch überwachte Unterbringung nicht genügen. Darüber entscheidet in Frankreich ein eigener Richter für Freiheitsentzug und Haft. Die Anordnung kann gerichtlich überprüft werden; den Beschuldigten stehen Rechtsmittel offen.
Bei mutmaßlichen Sexualdelikten gegen sehr junge Kinder müssen die Ermittlungsbehörden besonders behutsam vorgehen. Zu prüfen sind unter anderem mögliche medizinische Befunde, Aussagen aus dem Umfeld und die jeweiligen Betreuungssituationen. Kinder sollen dabei vor wiederholten oder suggestiven Befragungen geschützt werden. Welche Beweismittel den Verdacht in diesem Verfahren begründen, ist bislang nicht öffentlich mitgeteilt worden.
Die Arbeit als Tagesmutter setzt in Frankreich eine behördliche Zulassung voraus. Zuständig ist der jeweilige Départementrat, der unter anderem die persönliche Eignung, die Betreuungsbedingungen und das Wohnumfeld prüft. Ob die Zulassung der Frau ausgesetzt oder entzogen wurde, ist nicht bekannt. Eine solche Verwaltungsentscheidung wäre rechtlich vom Strafverfahren zu unterscheiden und könnte bereits vor dessen Abschluss getroffen werden.
Franceinfo machte den Fall am Freitag, dem 25. September, öffentlich. Eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen lag zunächst nicht vor. Nach den bislang veröffentlichten Angaben betrifft das Verfahren mindestens zwei Kinder; weitergehende Informationen über mögliche Betroffene oder die den Beschuldigten jeweils zugeschriebene Rolle wurden nicht genannt.
Quellen
- Franceinfo
- Service-Public.fr
- Légifrance
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).