Paris – 20.09.2026: Mehrere tausend Menschen sind am Sonntag von der Place de la République durch Paris gezogen, um gegen die geplante Neuregelung von Schusswaffeneinsätzen der Sicherheitskräfte zu protestieren. Unter den Teilnehmern waren Abgeordnete linker Parteien und Vertreter von Richtergewerkschaften. Auf Plakaten und in Reden wandten sie sich gegen eine gesetzliche Vermutung zugunsten von Polizisten und Gendarmen, die ihre Dienstwaffe einsetzen.
Anlass ist ein Gesetzesvorschlag, den die Nationalversammlung am 7. Juli 2026 angenommen hat. Danach sollen Angehörige der Nationalpolizei, der kommunalen Polizeien und der Gendarmerie bei einem Waffeneinsatz grundsätzlich als in Notwehr handelnd gelten, sofern die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Nach der Abstimmung wurde der Entwurf an den Senat weitergeleitet; dort steht die erste Lesung noch aus.
Die Gegner der Regelung fürchten, dass gerichtliche Ermittlungen nach tödlichen Schüssen erschwert werden könnten. Mathilde Panot, Fraktionsvorsitzende von La France insoumise in der Nationalversammlung, forderte vor Beginn des Protestzuges, der Senat solle den Text nicht auf die Tagesordnung setzen. Auch Amnesty International France, die Liga für Menschenrechte und eine Richtergewerkschaft unterstützten den Aufruf.
Für Angehörige von Menschen, die bei Polizeieinsätzen starben, ging es um mehr als eine parlamentarische Kontroverse. Samia El Khalfaoui von der Vereinigung Stop aux violences d'État verlas Namen von Getöteten. Amal Bentousi, deren Bruder Amine Bentousi 2012 in Seine-Saint-Denis von einem Polizisten erschossen wurde, kritisierte, der Entwurf verschiebe die Beweislast zulasten der Betroffenen.
Das geltende Recht erlaubt Polizei und Gendarmerie den Gebrauch von Schusswaffen bereits heute nur in ausdrücklich geregelten Situationen. Voraussetzung sind absolute Notwendigkeit und strikte Verhältnismäßigkeit. Darauf verwies auch die Menschenrechtsbeauftragte Claire Hédon in einer Stellungnahme. Sie warnte das Parlament im Juni, eine gesetzliche Vermutung könne die Untersuchung eines Schusswaffeneinsatzes und die richterliche Kontrolle in der Praxis verändern.
Der Gesetzestext hebt die bestehenden Grenzen des Waffengebrauchs nicht ausdrücklich auf. Kritiker sehen jedoch das Risiko, dass Ermittlungsbehörden zunächst von rechtmäßigem Handeln ausgehen müssten. Hédons Stellungnahme warnt zudem vor dem Signal, der Schuss eines Beamten sei von vornherein gerechtfertigt. Das könne das Vertrauen zwischen Sicherheitskräften und Teilen der Bevölkerung zusätzlich belasten.
Die Kundgebung in Paris war Teil eines landesweiten Aktionswochenendes. Für Samstag meldete die Polizei bei rund dreißig Veranstaltungen etwa 13.500 Teilnehmer. Aus Rennes berichtete die Präfektur nach Gegenständen, die auf Einsatzkräfte geworfen worden waren, von acht Festnahmen und drei verletzten Polizisten. Innenminister Laurent Nuñez hatte die Präfekten zuvor zu besonderer Aufmerksamkeit aufgerufen.
Quellen
- Franceinfo
- Senat
- Nationalversammlung
- Verteidiger der Rechte
- Le Parisien mit AFP
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).