Istanbul – 01.10.2026: Ein Gericht in Istanbul hat den Zugang zum unabhängigen türkischen Nachrichtenportal T24 sperren lassen. Auch die Auftritte des Mediums in sozialen Netzwerken sind von der Anordnung betroffen. Das Justizministerium begründete das Vorgehen mit 118 Veröffentlichungen aus dem Jahr 2025, die von den Behörden als LGBT-Propaganda eingestuft werden.
Die Entscheidung erging am 30. September durch das 1. Strafrichteramt für Frieden in Istanbul. Sie steht im Zusammenhang mit Ermittlungen, die von den Behörden mit dem Schutz der Familie begründet werden. Nach Angaben der Redaktion handelt es sich bei den beanstandeten Veröffentlichungen um Nachrichten, Analysen und Meinungsbeiträge. Welche rechtlichen Kriterien das Gericht auf die einzelnen Texte angewandt hat, war zunächst nicht im Detail bekannt.
T24 gehört zu den bekanntesten unabhängigen Online-Medien der Türkei. Das Portal berichtet über Politik, Gesellschaft, Justiz und Menschenrechte und bietet auch regierungskritischen Stimmen Raum. Die Anordnung betrifft damit kein spezialisiertes Informationsangebot für sexuelle Minderheiten, sondern ein Nachrichtenmedium mit landesweiter Reichweite. Für Leserinnen und Leser in der Türkei sind dessen Website und soziale Kanäle nun nicht mehr auf dem üblichen Weg erreichbar.
Die Sperre fällt in eine Phase verschärften staatlichen Vorgehens gegen lesbische, schwule, bisexuelle und transgeschlechtliche Menschen sowie gegen Organisationen, die sich für deren Rechte einsetzen. Human Rights Watch berichtete im September über Festnahmen und gerichtliche Zugangssperren für Internetseiten und Konten von Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen. Die Behörden beriefen sich dabei unter anderem auf den Schutz der öffentlichen Moral und auf vereinsrechtliche Vorschriften.
Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. Dennoch werden Pride-Veranstaltungen regelmäßig untersagt, Aktivistinnen und Aktivisten festgenommen und öffentliche Äußerungen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt eingeschränkt. Menschenrechtsorganisationen sehen darin Verstöße gegen die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Das Europäische Parlament hatte die Türkei 2025 aufgefordert, solche Einschränkungen zu beenden und rechtsstaatliche Garantien zu achten.
Auch unabhängige Medien stehen seit Jahren unter erheblichem politischen und juristischen Druck. Zugangssperren sind dabei ein besonders weitreichendes Mittel: Sie entziehen einer Redaktion auf dem heimischen Markt schlagartig ihre digitale Reichweite, selbst wenn einzelne Inhalte weiterhin über technische Umwege abrufbar sind. Die Maßnahme gegen T24 verbindet den Druck auf kritischen Journalismus mit der staatlichen Kampagne gegen LGBT-Sichtbarkeit.
Ob T24 Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegt, war am Donnerstag zunächst nicht bekannt. Die türkischen Behörden weisen den Vorwurf einer politisch motivierten Einschränkung von Grundrechten zurück und berufen sich auf den Schutz von Familie und öffentlicher Ordnung. Der Gerichtsbeschluss betrifft sämtliche Angebote eines landesweit bekannten Nachrichtenportals.
Quellen
- Franceinfo
- Reuters via Internazionale
- Human Rights Watch
- Europäisches Parlament
- Le Monde
- T24
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).