Paris – 13.08.2026: Seit dem 26. Februar 2025 sind Einweg-E-Zigaretten in Frankreich verboten. Dennoch können Jugendliche die sogenannten Puffs offenbar weiterhin ohne größere Schwierigkeiten erwerben. In einem aktuellen Bericht von franceinfo schildern junge Konsumenten, es gebe nach wie vor Lieferanten, bei denen die Geräte leicht erhältlich seien. Das Verbot hat den offenen Verkauf beendet, den Zugang aber offenkundig nicht vollständig unterbunden.
Die französische Regelung untersagt Herstellung, Vorratshaltung zum Verkauf, Verkauf, Vertrieb und kostenlose Abgabe vorgefüllter E-Zigaretten, die sich nicht erneut befüllen lassen. Ob ihr Akku wiederaufladbar ist, spielt dabei keine Rolle. Zulässig bleiben hingegen austauschbare Kartuschen für wiederbefüllbare Systeme. Das Gesetz zielt damit auf jene kompakten Einwegmodelle, die wegen ihrer auffälligen Gestaltung, süßen Aromen und einfachen Handhabung besonders unter Jugendlichen Verbreitung gefunden hatten.
Bereits vor dem Verbot durften E-Zigaretten nicht an Minderjährige abgegeben werden; Verkäufer sind zur Alterskontrolle verpflichtet. Die seit Februar 2025 geltende Vorschrift geht weiter und untersagt den Handel mit Einweggeräten auch für Erwachsene. Verstöße können nach dem französischen Gesundheitsgesetzbuch mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Nach den Schilderungen bei franceinfo hat sich ein Teil des Angebots in informelle oder illegale Vertriebswege verlagert. Die Sendung verweist auf Gesetzesumgehungen, anhaltend attraktives Marketing und einen Parallelmarkt. Belastbare Angaben über dessen Umfang, konkrete Anbieter oder regionale Schwerpunkte liegen in den Ausgangsinformationen allerdings nicht vor. Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, wie häufig Kontrollen stattfinden oder wie viele Verstöße bislang verfolgt wurden.
Das Gesundheitsministerium begründete das Verbot mit dem Schutz junger Menschen vor Nikotinabhängigkeit und mit den Umweltfolgen der Wegwerfprodukte. Batterien, Kunststoff und elektronische Bauteile werden nach kurzer Nutzung zu Abfall. Die Maßnahme gehört zum Nationalen Programm zur Tabakbekämpfung 2023 bis 2027.
Auch die französische Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz warnt davor, das Dampfen unter Jugendlichen und Nichtrauchern zu verharmlosen. Nikotin könne abhängig machen; darüber hinaus seien mögliche Belastungen für Atemwege und Herz-Kreislauf-System zu berücksichtigen. Gesundheitsrisiken könnten auch bei nikotinfreien Flüssigkeiten nicht ausgeschlossen werden.
Der Bericht belegt keinen flächendeckend organisierten illegalen Handel. Er dokumentiert jedoch, dass das Angebot Jugendliche weiterhin erreicht. Damit klaffen gesetzlicher Anspruch und tatsächliche Verfügbarkeit mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des Verbots auseinander.
Quellen
- franceinfo, Le Choix franceinfo, 13. August 2026
- Légifrance, Code de la santé publique
- Französisches Gesundheitsministerium
- ANSES, Nationale Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).