Washington – 21.09.2026: Die Vereinigten Staaten haben seit Januar 2025 mehr als 25.000 Menschen in Länder abgeschoben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Viele Betroffene hatten zu diesen Staaten keine persönlichen Bindungen. Das berichtet das internationale Rechercheprojekt Deportation Project, das vom Pariser Journalistennetzwerk Forbidden Stories koordiniert und an diesem Montag veröffentlicht wurde.
Nach den Recherchen wurden Menschen in rund 30 Staaten auf sechs Kontinenten gebracht. Etwa ein Drittel dieser Aufnahmeländer liegt in Afrika. Das Projekt stützt sich auf Unterlagen, Flugdaten, Gerichtsakten sowie Angaben von Hilfsorganisationen. Es beschreibt ein Netz bilateraler Absprachen, das die US-Regierung neben den regulären Rückführungen in Herkunftsländer aufgebaut hat.
Eine einzige amtliche Statistik, aus der sich das gesamte Ausmaß ablesen ließe, gibt es nicht. Das Projekt Third Country Deportation Watch von Refugees International und Human Rights First verzeichnete Anfang September ebenfalls mehr als 25.000 Abschiebungen, allerdings in mindestens 29 Länder. Abweichungen zur Recherche von Forbidden Stories können sich aus unterschiedlichen Stichtagen und Zählweisen ergeben. Der größte Anteil der dokumentierten Fälle entfällt den Beobachtern zufolge auf Mexiko.
Für die Betroffenen hat eine Abschiebung in ein fremdes Land weitreichende Folgen. Nach Haft und Transport verlieren manche den unmittelbaren Kontakt zu Angehörigen, Rechtsbeiständen und vertrauten Hilfsstrukturen. Menschenrechtsorganisationen warnen zudem davor, dass Abgeschobene am Zielort unter Druck geraten könnten, anschließend in Staaten zurückzukehren, aus denen sie Schutz gesucht hatten.
Die US-Regierung rechtfertigt ihre Einwanderungspolitik mit der Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten und mit Sicherheitsinteressen. Die Vereinbarungen mit Drittstaaten werden jedoch häufig nicht vollständig veröffentlicht. Nach Angaben des Rechercheverbunds beantworteten mehrere Regierungen Fragen zu den Absprachen nur teilweise oder gar nicht. Daher lässt sich schwer prüfen, welche Garantien für Unterbringung, Rechtsberatung und Schutz vor Verfolgung tatsächlich gelten.
Auch amerikanische Gerichte befassen sich mit dieser Praxis. Ein Bundesberufungsgericht bekräftigte zuletzt rechtliche Anforderungen an Abschiebungen in Drittstaaten. Im Kern geht es darum, ob die Behörden Betroffene rechtzeitig über das vorgesehene Zielland informieren und ihnen eine wirksame Gelegenheit geben müssen, dort drohende Gefahren geltend zu machen. Die Entscheidung erging in einem Verfahren gegen Bundesbehörden, bedeutet aber keinen allgemeinen Stopp sämtlicher Rückführungen.
Die Recherche macht erstmals in dieser Breite sichtbar, wie weit das Netz der Aufnahmestaaten reicht. Ihre Bilanz beruht auf der Zusammenführung öffentlich zugänglicher Daten, journalistischer Recherchen und Angaben zivilgesellschaftlicher Organisationen. Eine vollständige und fortlaufend aktualisierte Statistik der US-Behörden zu Abschiebungen in Drittstaaten liegt bislang nicht vor.
Quellen
- Franceinfo
- Forbidden Stories Deportation Project
- Third Country Deportation Watch
- United States Court of Appeals for the First Circuit
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).