Politik & Gesellschaft

Verletzter Schüler in Lens widerspricht der Staatsanwaltschaft

Ein 15-Jähriger verlor vor seinem Lyzeum in Lens durch die Explosion einer Polizeigranate eine Hand. Seine Anwältin bestreitet, dass er den Sprengkörper aufgehoben habe. Die Polizeiinspektion untersucht den Einsatz.

Lens – 11.10.2026: Der 15-jährige Schüler, der bei einer Explosion vor dem Berufsgymnasium Auguste-Béhal in Lens eine Hand verlor, bestreitet nach Angaben seiner Anwältin ausdrücklich, eine Polizeigranate aufgehoben zu haben. Damit widerspricht er einem zentralen Punkt der Darstellung der Staatsanwaltschaft Béthune. Was sich am Morgen des 5. Oktober vor der Schule ereignete, ist weiterhin Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens.

Der Jugendliche wurde am Rande einer Blockade seines Lyzeums in der nordfranzösischen Stadt schwer verletzt. Eine von der Polizei eingesetzte Granate explodierte in seiner Nähe; infolge der Verletzungen musste ihm eine Hand amputiert werden. Seine Mutter erstattete nach Angaben der Staatsanwaltschaft Anzeige. Die Ermittlungen sollen sowohl den unmittelbaren Ablauf als auch die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes klären.

Der Staatsanwalt von Béthune, Étienne Thieffry, hatte am Freitag, dem 9. Oktober, erklärt, die ersten Erkenntnisse sprächen dafür, dass der Jugendliche den am Boden liegenden Sprengkörper aufgenommen habe. Der Beamte, der die Granate eingesetzt habe, soll den bisherigen Ermittlungen zufolge auf Anordnung der Einsatzleitung und nach den geltenden Vorgaben gehandelt haben. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Bewertung, nicht um eine gerichtliche Feststellung.

Am Samstag, dem 10. Oktober, widersprach die Anwältin des Schülers dieser Version. Ihr Mandant bestreite formell, die Granate aufgehoben zu haben. Eine ausführliche öffentliche Schilderung des Jugendlichen zu den Sekunden vor der Detonation liegt bislang nicht vor. Offen ist deshalb weiterhin, ob sich der Sprengkörper bereits am Boden befand, den Schüler traf oder auf andere Weise in seiner unmittelbaren Nähe explodierte.

Kurz nach dem Vorfall hatte die Staatsanwaltschaft selbst erklärt, es müsse geklärt werden, ob der Schüler die Granate in der Hand gehalten habe oder von ihr getroffen worden sei. Mit den Ermittlungen wurde die Generalinspektion der Nationalpolizei, kurz IGPN, beauftragt. Das Verfahren betrifft den Verdacht einer Gewaltanwendung, die eine Verstümmelung oder dauerhafte Behinderung zur Folge hatte.

Zur Rekonstruktion dürften Aussagen von Beteiligten, mögliche Videoaufnahmen, Funkverkehr und Einsatzunterlagen ausgewertet werden. Vor dem Auguste-Béhal-Lyzeum hatten sich nach Behördenangaben mehrere hundert Schülerinnen und Schüler versammelt. Sicherheitskräfte waren wegen der Blockade vor Ort. Auch mögliche Würfe von Gegenständen und die Entfernung zwischen den Beteiligten müssen rekonstruiert werden.

Bislang ist weder eine Anklage noch eine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit bekannt. Gesichert sind die schwere Verletzung des Minderjährigen, der Einsatz einer Polizeigranate und die gegensätzlichen Angaben darüber, wie der Sprengkörper in seine Nähe gelangte.

Quellen

  • Anadolu Agency
  • Le Monde
  • La Dépêche du Midi
  • TF1 Info

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).