Politik & Gesellschaft

Vermieter zahlen für den freiwilligen Auszug

Bei Mietrückständen setzen manche Eigentümer auf Vereinbarungen statt auf langwierige Räumungsverfahren. Sie erlassen offene Forderungen und bieten teils zusätzlich Geld für den Auszug an.

Paris – 02.10.2026: Bleibt die Miete aus, geraten beide Seiten rasch in einen zermürbenden Konflikt. Franceinfo berichtet über private Vermieter, die ihren Mietern Geld anbieten, damit sie freiwillig ausziehen. Dabei erlassen sie offene Mietforderungen und zahlen mitunter zusätzlich eine Auszugshilfe. Das Kalkül ist nüchtern: Eine einvernehmliche Lösung kann schneller und am Ende günstiger sein als ein Räumungsverfahren.

Ein Eigentümer schilderte dem Sender, eine solche Vereinbarung habe ihm fast anderthalb Jahre Verfahren erspart. Seine Rechnung umfasst mehr als die ausgefallenen Monatsmieten. Auf dem Rechtsweg können Kosten für förmliche Zustellungen, anwaltliche Beratung und weitere Verfahrensschritte entstehen. Zugleich bleibt die Wohnung während des Konflikts häufig belegt, ohne dass verlässlich Miete eingeht. Der Verzicht auf Forderungen erscheint manchen Eigentümern deshalb als begrenzbarer Verlust.

Eine solche Abmachung erlaubt jedoch keine eigenmächtige Räumung. In Frankreich dürfen Vermieter weder Schlösser austauschen noch den Besitz eines Mieters entfernen oder ihn selbst aus der Wohnung setzen. Bei Mietschulden beginnt das gesetzliche Verfahren grundsätzlich mit einer förmlichen Zahlungsaufforderung durch einen Gerichtsvollzieher. Für Mietverträge, die seit dem 29. Juli 2023 abgeschlossen, verlängert oder erneuert wurden, gilt danach grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen.

Erfolgt weder eine Zahlung noch eine schriftliche Einigung, kann der Vermieter das für Schutzstreitigkeiten zuständige Gericht anrufen. Dort wird geprüft, ob der Mietvertrag beendet und die Räumung angeordnet werden kann. Mieter dürfen Zahlungsfristen beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht für den Abbau der Schulden einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewähren. Dabei werden auch die soziale Lage, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Aussichten auf eine geregelte Rückzahlung berücksichtigt.

An dieser langwierigen Verfahrenskette setzen die von Franceinfo beschriebenen Vereinbarungen an. Für Eigentümer kann sich der Zugang zur Wohnung beschleunigen; Mietern kann die Zahlung einen geordneten Umzug erleichtern. Das Kräfteverhältnis bleibt allerdings ungleich. Wer ohnehin unter finanziellem Druck steht, braucht trotz der angebotenen Summe eine bezahlbare neue Unterkunft und darf nicht zu einer Unterschrift gedrängt werden. Vor einer Einigung sollten zudem Höhe, Zahlungszeitpunkt, Auszugstermin, Schlüsselübergabe und der Erlass offener Forderungen eindeutig geregelt sein.

Die nationale Wohnungsinformationsagentur ANIL rät dazu, Absprachen über Mietschulden schriftlich festzuhalten. Das gilt besonders, wenn der Vermieter Forderungen erlässt oder ein Auszug vereinbart wird. Mieter können sich bei den örtlichen Wohnungsberatungsstellen kostenlos über ihre Rechte, Hilfen und mögliche Zahlungspläne informieren. Auch eine einvernehmliche Trennung ändert nichts daran, dass eine Räumung ohne gerichtliche Grundlage und gesetzliches Verfahren unzulässig bleibt.

Quellen

  • Franceinfo
  • Service-Public.fr
  • Agence nationale pour l'information sur le logement (ANIL)

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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