Alle Artikel · 07.02.2022 15:49
Welche Regeln müssen in den französischen Skigebieten beachtet werden?
Während der Schulferien im Februar werden viele einen Skiurlaub in Frankreich in Betracht ziehen. Hier ein Überblick über die derzeit geltenden Regeln. Wenn Sie aus einem Land der EU kommen, können Sie ohne Probleme...
Während der Schulferien im Februar werden viele einen Skiurlaub in Frankreich in Betracht ziehen. Hier ein Überblick über die derzeit geltenden Regeln.
Wenn Sie aus einem Land der EU kommen, können Sie ohne Probleme nach Frankreich einreisen. Vollständig geimpfte Personen brauchen an der Grenze nur einen Impfnachweis, während ungeimpfte Personen auch einen negativen Covid-Test benötigen. Das gilt für alle Länder der Schengen-Zone sowie Neuseeland.
Touristen ais anderen Ländern können nur mit einem in Frankreich anerkannten Impfpass in den Skiurlaub reisen.
Die Regeln in den Urlaubsorten
Die Regierung hat verfügt, dass in den Warteschlangen vor den Skiliften, in den Liften selbst und bei der Abfahrt auf den Pisten keine Masken mehr vorgeschrieben sind.
Einige örtliche Behörden haben möglicherweise ihre eigenen Regeln, es lohnt sich also, sich am Urlaubsort zu informieren.
Die Skigebiete werden wahrscheinlich mehr Platz für die Warteschlangen zur Verfügung stellen, um die geforderte Distanz beim Warten vor den Skiliften zu ermöglichen.
Der Impfpass ist für den Zugang zu Skiliften und vielen anderen Einrichtungen erforderlich.
In der Regel wird man den Impfpass beim Kauf des Skipasses vorgezeigen müssen. An den Liften und Seilbahnen werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.
Kinder zwischen 12 Jahren und zwei Monaten und 15 Jahren benötigen einen Gesundheitspass für den Zugang zu Restaurants, Bars, Cafés und Skiliften.
Der Gesundheitspass unterscheidet sich geringfügig vom Impfpass und erfordert eine von drei Voraussetzungen: den Nachweis einer vollständigen Covid-Impfung, den Nachweis einer kürzlich erfolgten Genesung von Covid oder einen negativen Covid-Test, der innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführt wurde.
Vollständige Impfung bedeutet hier zwei Dosen von Pfizer, AstraZeneca oder Moderna oder eine Einzeldosis von Johnson & Johnson. Eine Einzeldosis von Pfizer, Moderna oder AstraZeneca wird nicht als vollständige Impfung anerkannt, und für Kinder, die nur eine Dosis erhalten haben, gelten die Regeln für nicht geimpfte Personen. Die zweite Impfung muss mindestens sieben Tage her sein.
Ist das Kind nach französischen Maßstäben nicht vollständig geimpft, muss es alle 24 Stunden einen Covid-Test machen, um die Gültigkeit des Gesundheitspasses aufrechtzuerhalten und die Kosten für die Antigentests belaufen sich auf bis zu 22 € pro Test. Aber ohne den Gesundheitspass darf das Kind im Urlaub keine Skilifte benutzen.
Kinder im Alter von 16 bis 18 Jahren benötigen einen Impfpass, wobei für diejenigen, die noch nicht vollständig geimpft sind, kein Test möglich ist.
Masken sind in allen öffentlichen Gebäuden und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben. In Frankreich gibt es keine Ausnahmen von der Maskenpflicht, und das nicht korrekte Tragen einer Maske kann mit einem Bußgeld in Höhe von 135 € geahndet werden.
Bars und Restaurants - Anders als im letzten Winter sind Bars und Restaurants in Frankreich geöffnet, und es gibt keine Kapazitätsbeschränkungen. Diskotheken können jedoch wahrscheinlich erst am 16. Februar wieder öffnen. Bis zu diesem Datum ist auch das Tanzen in Bars und Restaurants verboten.
Für alle Cafés, Bars, Restaurants, Freizeitzentren und Fernverkehrszüge ist der Impfpass obligatorisch.
Besucher aus dem Vereinigten Königreich und der EU können den QR-Code auf ihrem Impfnachweis verwenden, um über die TousAntiCovid-App den Impfpass zu erhalten. Andere Besucher aus Nicht-EU-Ländern müssen erst einen europäischen Code erwerben.
Achtung: Je nachdem, wann Sie geimpft wurden, benötigen Sie möglicherweise eine Auffrischungsimpfung, um als "vollständig geimpft" zu gelten.