Die Debatte um die sogenannte „Gerechtigkeit der Besteuerung“ ist in Frankreich erneut entflammt. Auslöser war eine provokante Aussage des ehemaligen Wirtschaftsministers Éric Lombard: Tausende vermögende Franzosen würden keinerlei Einkommensteuer zahlen – ihr steuerlicher Referenzeinkommen liege bei null. Eine These, die das Finanzministerium umgehend zurückwies. Doch was ist dran an der Behauptung? Und wie kann es sein, dass Spitzenvermögen unterhalb des Radars der Einkommensteuer bleiben?
Ohne eine grundlegende Steuerflucht zu betreiben, können einige der wohlhabendsten Haushalte Frankreichs offenbar legale Konstruktionen nutzen, um ihre Steuerlast drastisch zu senken – bis hin zum vollständigen Nulltarif. Der Fall illustriert die systemischen Schwächen einer Steuerarchitektur, die traditionell auf Arbeitseinkommen fokussiert ist, während Kapitalerträge und komplexe Vermögensstrukturen oft unzureichend erfasst werden.
Steuervermeidung durch Struktur: Das Prinzip der „Cashbox-Holding“
Kern des Problems ist die verbreitete Nutzung sogenannter Holdings – Kapitalgesellschaften, in die Reiche ihre Beteiligungen, Immobilien oder Wertpapiere einbringen. Diese Holdings funktionieren als steuerliche Pufferzonen: Gewinne und Erträge fließen zunächst in das Gesellschaftsvermögen, ohne unmittelbar als Einkommen des Gesellschafters zu gelten. Solange keine Ausschüttung erfolgt – etwa in Form von Dividenden oder Gehalt –, fällt auch keine Einkommensteuer an.
Die persönliche Steuerpflicht wird dadurch aufgeschoben oder – bei geschickter Gestaltung – gänzlich vermieden. In der Praxis bedeutet dies: Wer über große Vermögenswerte verfügt, kann sich legal so arm rechnen, dass er offiziell Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohnbeihilfe oder gar das Grundeinkommen hätte. Einige dieser „papierarmen“ Milliardäre erscheinen statistisch als Nullverdiener – obwohl ihre Vermögen in den Millionen- oder gar Milliardenbereich reichen.
Offene Zahlen, geschlossene Türen
Wie viele Personen tatsächlich betroffen sind, ist unklar. Das französische Steuergeheimnis verhindert eine vollständige Transparenz. Die Schätzungen reichen von mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend Fällen. Klar ist jedoch: Diese Konstruktionen sind keine Schlupflöcher für Kleinsparer, sondern stehen nur Haushalten offen, die über signifikante Vermögenswerte und Zugang zu spezialisierten Steuerberatern verfügen.
Dabei ist das Phänomen keineswegs neu. Bereits in der Vergangenheit gab es Hinweise darauf, dass einige Spitzenverdiener formal keine Einkommensteuer zahlen – ein Umstand, der regelmäßig für politische Empörung sorgt, aber bislang kaum zu strukturellen Reformen geführt hat. Selbst wenn Regierungen gelegentlich Einzelmaßnahmen wie Sondersteuern auf Holdings ankündigen, scheitern diese häufig am Widerstand im Parlament oder werden in ihrer Wirkung stark abgeschwächt.
Ein strukturelles Problem – und ein politisches Dilemma
Die Diskussion um steuerfreie Großvermögen berührt ein tieferliegendes Ungleichgewicht: Das französische Steuersystem – wie viele andere in Europa – basiert stark auf der Besteuerung von Arbeit und Konsum, während Kapital und Vermögen vergleichsweise milde behandelt werden. Realeinkommen aus Arbeit unterliegen der vollen Steuerprogression, während Kapitalerträge oft pauschal und niedriger besteuert werden. Noch problematischer: Wer auf Ausschüttungen verzichtet und stattdessen sein Vermögen in juristischen Strukturen parkt, kann sich dem Zugriff des Fiskus fast vollständig entziehen.
Für die politische Debatte bedeutet das eine doppelte Herausforderung. Einerseits wächst der Druck, mehr Steuergerechtigkeit herzustellen – gerade in Zeiten hoher Staatsverschuldung und wachsender sozialer Spannungen. Andererseits sind die betroffenen Steuerzahler nicht nur sehr vermögend, sondern oft auch bestens vernetzt, wirtschaftlich einflussreich und juristisch gut beraten.
Ein Versuch, eine neue Sonderabgabe auf Holdings im Haushaltsgesetz 2026 zu verankern, scheiterte kürzlich spektakulär: Nach zähen Verhandlungen mit dem Senat wurde die Maßnahme von der Nationalversammlung gestrichen – gegen die Stimmen sowohl der linken Opposition als auch des Rassemblement National. Der erwartete Steuerertrag sank von ursprünglich einer Milliarde Euro auf lediglich 100 Millionen – ein symbolischer Betrag angesichts der Größenordnung der Vermögen, um die es geht.
Frankreich steht damit vor einer zentralen Frage seiner Steuerpolitik: Wie kann ein demokratischer Staat eine faire Lastenverteilung organisieren, wenn der Reichtum zunehmend in Strukturen verlagert wird, die sich der klassischen Einkommensteuer entziehen? Die Antwort dürfte nicht nur juristisch, sondern vor allem politisch sein – und setzt eine Reformbereitschaft voraus, die bislang eher selten zu beobachten war.
Autor: Andreas M. Brucker