Paris – 19.08.2026: Die frühere französische Frauenrechtsministerin Yvette Roudy ist im Alter von 97 Jahren gestorben. Wie Franceinfo am Mittwoch berichtete, starb die Sozialistin am Dienstag. Ihr Name bleibt vor allem mit einer Reform verbunden, die den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Frankreich grundlegend veränderte: Ende 1982 beschloss das Parlament die Übernahme der Kosten durch die Sozialversicherung.
Roudy gehörte von 1981 bis 1986 den Regierungen der Premierminister Pierre Mauroy und Laurent Fabius an. Unter François Mitterrand, dem ersten sozialistischen Präsidenten der Fünften Republik, gewann die Frauenrechtspolitik institutionelles Gewicht. Die in Pessac bei Bordeaux geborene Politikerin verstand Gleichstellung als staatliche Aufgabe. Dazu gehörte für sie, formale Rechte durch soziale Absicherung praktisch zugänglich zu machen.
Die Loi Veil vom 17. Januar 1975 hatte den Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. Die Kosten blieben jedoch zunächst bei den betroffenen Frauen. Besonders für Menschen mit geringem Einkommen konnte dies den gesetzlich eröffneten Zugang erschweren. Das Gesetz vom 31. Dezember 1982 regelte deshalb die Finanzierung im Rahmen der Krankenversicherung. Der Schwangerschaftsabbruch wurde damit deutlicher als Bestandteil der Gesundheitsversorgung behandelt und nicht allein als strafrechtlich gewährte Ausnahme.
Roudys Amtszeit reichte über diese Reform hinaus. Ein weiteres nach ihr benanntes Gesetz aus dem Jahr 1983 sollte die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern stärken. Ihr politischer Ansatz verband individuelle Freiheitsrechte mit konkreten Pflichten für Staat, Verwaltung und Arbeitgeber. Die Erstattung des Schwangerschaftsabbruchs wurde zum sichtbarsten Beispiel dieses Verständnisses.
Der rechtliche Zugang ist seitdem mehrfach erweitert worden. Seit 2013 erstattet die Krankenversicherung Schwangerschaftsabbrüche vollständig. 2022 verlängerte Frankreich die gesetzliche Frist von zwölf auf vierzehn Schwangerschaftswochen. Nach Angaben der staatlichen Statistikbehörde Drees wurden 2024 insgesamt 251.270 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen, rund 7.000 mehr als im Vorjahr. Vier von fünf erfolgten medikamentös.
Am 4. März 2024 billigte der in Versailles versammelte Kongress die Aufnahme der Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung; vier Tage später wurde die Reform verkündet. Frankreich verankerte diese Freiheit damit als erstes Land ausdrücklich im Verfassungstext.
Der verfassungsrechtliche Schutz gewährleistet allerdings noch keine überall gleich gute Versorgung. In einer Antwort auf eine Senatsanfrage verwies das Gesundheitsministerium 2025 auf fortbestehende regionale Schwierigkeiten bei Terminen, Einrichtungen und medizinischem Personal. Zugleich waren die Vergütungen für in Krankenhäusern vorgenommene Eingriffe 2024 um 25 Prozent erhöht worden. Roudys Reform von 1982 schuf dafür die sozialstaatliche Grundlage.
Quellen
- Franceinfo
- Assemblée nationale
- Légifrance
- Drees
- Französisches Gesundheitsministerium
- Sénat
- Französische Regierung
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).