Politik & Gesellschaft

Zwei Jahre Haft auf Bewährung gegen François Bayrou gefordert

Im Berufungsprozess um die Parlamentsassistenten des MoDem fordert die Generalstaatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung, 50.000 Euro Geldstrafe und ein befristetes Wahlverbot für François Bayrou.

Paris – 29.09.2026: Im Berufungsprozess um die Parlamentsassistenten des Mouvement démocrate hat die Generalstaatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung gegen François Bayrou gefordert. Hinzukommen sollen 50.000 Euro Geldstrafe und ein dreijähriges Verbot, für ein öffentliches Amt zu kandidieren, ebenfalls auf Bewährung. Der Vorsitzende des MoDem war im Februar 2024 in erster Instanz freigesprochen worden.

Der Fall betrifft den Verdacht, dass Assistenten von Europaabgeordneten des MoDem zwischen 2005 und 2017 teilweise für die Partei arbeiteten, obwohl sie aus Mitteln des Europäischen Parlaments bezahlt wurden. Die Anklage geht von einer über Jahre fortgesetzten Praxis aus. Im Berufungsverfahren geht es nach ihren Angaben um elf Arbeitsverträge. Zu klären ist, ob die Beschäftigten tatsächlich parlamentarische Aufgaben erfüllten oder zumindest teilweise für den Parteiapparat tätig waren.

Die beiden Vertreterinnen der Generalstaatsanwaltschaft trugen ihr Plädoyer rund fünf Stunden lang vor. Sie argumentierten, Bayrou habe als Parteivorsitzender Verantwortung für die beanstandeten Vorgänge getragen. Schriftliche Anweisungen von ihm seien zwar nicht bekannt. Nach Auffassung der Anklage schließt dies eine strafrechtliche Verantwortung jedoch nicht aus. Die Forderungen der Staatsanwaltschaft binden das Gericht nicht.

Bayrou wies die Vorwürfe nach dem Plädoyer erneut zurück. Die Anklage habe im Berufungsverfahren kein neues belastendes Element vorgelegt, sagte er. Das erstinstanzliche Gericht habe keinen Beleg für ein organisiertes System gesehen und ihn deshalb freigesprochen. Zudem verwies Bayrou darauf, dass die nun geforderten Strafen milder ausfielen als die Anträge der Staatsanwaltschaft im ersten Prozess.

Gegen den MoDem und dessen Vorgängerorganisation Union pour la démocratie française beantragte die Generalstaatsanwaltschaft jeweils eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Beide Organisationen sind als juristische Personen angeklagt. In erster Instanz waren gegen sie höhere Geldstrafen verhängt worden. Das Berufungsverfahren umfasst darüber hinaus mehrere frühere Parteifunktionäre und Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

Für den ehemaligen Justizminister Michel Mercier forderte die Anklage 20 Monate Haft auf Bewährung, 20.000 Euro Geldstrafe und ein einjähriges Verbot, für ein öffentliches Amt zu kandidieren. Gegen den früheren Schatzmeister Jean-Jacques Jégou wurden zwölf Monate Haft auf Bewährung, 15.000 Euro Geldstrafe und ebenfalls ein einjähriges Kandidaturverbot beantragt. Auch bei diesen Forderungen handelt es sich noch nicht um Urteile.

Die Verteidigung soll bis Freitag, den 2. Oktober 2026, plädieren. Für diesen Tag ist auch das Ende des am 9. September eröffneten Berufungsprozesses angesetzt. Danach zieht sich das Gericht zur Beratung zurück; die Entscheidung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für sämtliche Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Quellen

  • Franceinfo
  • AFP via Boursorama
  • Cour d'appel de Paris
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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