Politik & Gesellschaft

Zwei Männer in Toulouse wegen Missbrauchsdarstellungen verurteilt

Cyberermittler der Gendarmerie fanden auf den Geräten zweier Männer aus Haute-Garonne mehrere Tausend Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Ein Gericht in Toulouse verhängte Bewährungs- und Haftstrafen.

Toulouse – 08.10.2026: Zwei Männer im Alter von 54 und 77 Jahren sind am Donnerstag vom Justizgericht Toulouse wegen des Besitzes und der Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder verurteilt worden. Auf ihren elektronischen Geräten fanden Ermittler nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehrere Tausend strafbare Dateien. Beide Männer waren zuvor im Département Haute-Garonne festgenommen und in Polizeigewahrsam genommen worden.

Ausgangspunkt waren Ermittlungen der auf Cyberkriminalität spezialisierten Einheit der Gendarmerie innerhalb der Forschungsabteilung Toulouse. Die Beamten stießen demnach im Internet auf Downloads sowie auf das Bereitstellen bereits als strafbar erfasster Inhalte. Anhand technischer Spuren ordneten sie die Vorgänge mehreren Internetanschlüssen und schließlich zwei Nutzern in Haute-Garonne zu.

Festgenommen wurden die Verdächtigen am Montag, dem 5. Oktober, von Gendarmen aus Villefranche-de-Lauragais und Castanet-Tolosan. Fachleute der Forschungsabteilung unterstützten die Einsätze. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft räumten beide Männer im Gewahrsam die ihnen vorgeworfenen Handlungen ein. Die Justiz nannte weder ihre Namen noch ihre genauen Wohnorte.

Bei der anschließenden Untersuchung von Computern und weiteren digitalen Geräten entdeckten die Ermittler laut dem Toulouser Staatsanwalt David Charmatz mehrere Tausend Dateien mit strafbarem Inhalt. Über mögliche unmittelbare Kontakte der Männer zu Minderjährigen machten die Behörden keine Angaben. Auch blieb offen, über welchen Zeitraum die Dateien heruntergeladen oder weitergegeben worden waren.

Die Verfahren wurden am Donnerstag im Rahmen einer vorherigen Schuldanerkennung abgeschlossen. Dieses französische Verfahren ermöglicht bei einem Geständnis eine Verständigung über die Strafe, die anschließend von einem Richter bestätigt werden muss. Beide Männer waren nach den veröffentlichten Angaben bislang nicht vorbestraft. Das Gericht verhängte dennoch Freiheitsstrafen und zusätzliche Auflagen zum Schutz Minderjähriger.

Der 77-Jährige erhielt ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und wurde für zwei Jahre unter Bewährungsaufsicht gestellt. Er muss sich behandeln lassen und darf weder beruflich noch ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten. Der 54-Jährige wurde zu einem Jahr Haft verurteilt, davon sechs Monate auf Bewährung. Den zu vollstreckenden Teil der Strafe soll er unter elektronischer Überwachung verbüßen.

Auch für ihn gelten eine Behandlungspflicht und das Verbot, eine Tätigkeit mit Minderjährigen auszuüben. Die sichergestellten digitalen Geräte beider Männer wurden eingezogen. Nach Angaben von La Dépêche du Midi gehören die Zugriffe zu einer größeren Ermittlungsserie. In weiteren Départements der früheren Region Midi-Pyrénées soll es rund zehn zusätzliche Festnahmen gegeben haben. Nähere Angaben zu diesen Verfahren lagen zunächst nicht vor.

Quellen

  • Franceinfo
  • La Dépêche du Midi

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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