Aubagne – 17.10.2026: Nach den Schüssen an einer Schule in Aubagne ist ein 13 Jahre alter Jugendlicher wegen mutmaßlicher Beihilfe angeklagt und unter gerichtliche Aufsicht gestellt worden. Der Minderjährige aus Nordfrankreich soll Kontakt zu dem 14-jährigen Hauptverdächtigen gehabt haben. Welche konkrete Unterstützung ihm vorgeworfen wird, teilte die Justiz zunächst nicht mit.
Die Entscheidung fiel am Freitag, dem 16. Oktober, nach der Vorführung des Jugendlichen bei einem Ermittlungsrichter. Seit Mittwochnachmittag hatte er sich in Polizeigewahrsam befunden. Die gerichtliche Aufsicht bedeutet, dass er bis auf Weiteres auf freiem Fuß bleibt, jedoch richterlich angeordnete Auflagen einhalten muss. Für ihn gilt wie für den Hauptbeschuldigten die Unschuldsvermutung.
Die Ermittlungen betreffen den Angriff vom Montag, dem 12. Oktober, am Collège Joseph-Lakanal im südfranzösischen Département Bouches-du-Rhône. Ein 14-jähriger Schüler soll auf den Schulleiter und eine Lehrerin geschossen haben. Beide wurden verletzt. Der Schulleiter lag nach Angaben der Staatsanwaltschaft weiterhin im Krankenhaus, schwebte aber nicht in Lebensgefahr. Die Lehrerin konnte die Klinik inzwischen verlassen.
Der mutmaßliche Schütze wurde bereits am Mittwoch angeklagt und in Untersuchungshaft genommen. Gegen ihn wird unter anderem wegen versuchten vorsätzlichen Mordes mit terroristischem Hintergrund, Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Waffenrecht ermittelt. Drei Untersuchungsrichter in Paris führen das Verfahren, nachdem die nationale Antiterrorstaatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen hatte.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der 14-Jährige den Angriff über mehrere Monate vorbereitet haben. Ermittler werten beschlagnahmte digitale Geräte und Konten in sozialen Netzwerken aus. Dabei fanden sie Inhalte mit Bezug zu einer sogenannten True-Crime-Community. In dieser schwer abzugrenzenden Online-Szene werden reale Gewalttaten, darunter Angriffe auf Schulen, verbreitet oder verherrlicht. Die Staatsanwaltschaft behandelt diese Bezüge als Ermittlungsansatz; ein abschließend geklärtes Tatmotiv sind sie nicht.
Beendet wurde der Angriff, als ein Mitarbeiter der Schule den Jugendlichen entwaffnete. Der Hauptverdächtige gab den bisherigen Ermittlungen zufolge an, sich von Lehrkräften und Mitschülern schikaniert gefühlt zu haben. Dafür fanden die Ermittler zunächst keine Bestätigung. Eine erste psychiatrische Untersuchung ergab nach Angaben der Staatsanwaltschaft keinen Hinweis auf eine psychische Erkrankung.
Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitag, die Sicherheitsbehörden beobachteten einige Dutzend junge Menschen mit Verbindungen zu dieser Online-Szene. Die Antiterrorstaatsanwaltschaft schätzt die Gruppe zahlenmäßig als begrenzt ein. Die Ermittler prüfen nun, ob der angeklagte 13-Jährige von den Vorbereitungen wusste und den Hauptverdächtigen dabei unterstützte.
Quellen
- Franceinfo
- AFP via Boursorama
- Associated Press
- Le Monde
- TF1 Info
- RTL
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).