Am 2. November 1789 greift die Französische Revolution tief in die Eigentumsordnung des Landes ein: Die verfassunggebende Nationalversammlung stellt die Güter des katholischen Klerus der Nation zur Verfügung. Äcker, Wälder, Gebäude und andere Besitzungen sollen helfen, die bedrängten Staatsfinanzen zu sanieren. Der Beschluss trifft eine mächtige Institution und verändert zugleich das Leben vieler Menschen, die mit ihr verbunden sind.
Frankreich steht damals vor einer gewaltigen Geldnot. Der Staat trägt hohe Schulden, während das alte Steuersystem als ungerecht gilt und nicht genug einbringt. Die Einberufung der Generalstände im Frühjahr 1789 sollte einen Ausweg aus der Finanzkrise eröffnen. Stattdessen löst sie eine politische Umwälzung aus, die bald weit über die Frage der Staatskasse hinausreicht.
Der Klerus besitzt beträchtliche Güter. Zu seinem Vermögen gehören landwirtschaftliche Flächen ebenso wie Klöster und andere Gebäude. Zugleich erfüllt die Kirche Aufgaben, die heute häufig öffentliche Einrichtungen übernehmen: Sie unterstützt Bedürftige und trägt Teile des Bildungs- und Fürsorgewesens. Ein Zugriff auf ihren Besitz berührt deshalb den Haushalt des Staates ebenso wie das soziale Gefüge vor Ort.
Wer soll über diesen Reichtum verfügen?
Zu den Befürwortern des Zugriffs zählt ausgerechnet ein Bischof: Charles-Maurice de Talleyrand, Bischof von Autun. Er schlägt im Oktober vor, die Kirchengüter der Nation zugänglich zu machen. Dass ein hoher Geistlicher für diesen Schritt eintritt, macht deutlich, wie unterschiedlich die Positionen selbst innerhalb des Klerus ausfallen. Vom einfachen Dorfpfarrer bis zum wohlhabenden Bischof liegen Lebensverhältnisse und politische Interessen weit auseinander.
Am 2. November fällt die Entscheidung. Die Abgeordneten beschließen, die kirchlichen Güter der Nation zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug übernimmt der Staat die Verantwortung für die Kosten des katholischen Gottesdienstes, den Unterhalt seiner Geistlichen und die Unterstützung der Armen. Die Revolutionäre nehmen also Besitz in Anspruch und übernehmen zugleich Pflichten, die bisher eng mit diesem Besitz verbunden sind.
Der Zugriff bedeutet nicht, dass nun jedes Kirchengebäude sofort verkauft oder geschlossen wird. Die Vermögenswerte müssen zunächst erfasst, verwaltet und zum Teil veräußert werden. Die französischen Nationalarchive verweisen auf Inventare, mit denen Behörden bewegliche Güter kirchlicher Einrichtungen prüften und über Verkauf, Wiederverwendung oder Erhaltung entschieden.
Für den Staat steckt hinter dem Beschluss eine finanzielle Hoffnung: Aus Immobilien und Land soll Geld für drängende Verpflichtungen fließen. Doch ein Acker lässt sich nicht wie eine Münze ausgeben. Verkauf und Bewertung brauchen Zeit, während die Gläubiger auf Zahlung warten. Die Revolution sucht deshalb nach einem Weg, den erwarteten Wert der Güter früher nutzbar zu machen.
So entstehen die Assignaten. Ursprünglich handelt es sich um Schuldverschreibungen, deren Wert auf den nationalisierten Gütern beruht. 1790 entwickeln sie sich zu einem Zahlungsmittel. Die revolutionären Versammlungen geben immer mehr davon aus; die Geldentwertung nimmt stark zu. Ein Grundstück als Sicherheit ersetzt eben nicht grenzenlos das Vertrauen in Papiergeld.
Die Folgen reichen bis auf den Marktstand. Steigen die Preise, verlieren Löhne und Ersparnisse an Kaufkraft. Für Familien, die Brot und andere Grundbedürfnisse bezahlen müssen, ist das keine abstrakte Frage der Finanzpolitik. Die Assignaten erleichtern dem Staat zunächst den Zugriff auf Geld, lösen aber seine Probleme nicht dauerhaft. Ihr gesetzlicher Kurs endet 1797.
Auch der Verkauf der Nationalgüter verteilt Chancen ungleich. Nach Darstellung des französischen Nachschlagewerks Larousse profitieren von Versteigerungen vielfach Bürgerliche und wohlhabende ländliche Eigentümer stärker als kleine Bauern. Wer über Geld oder Kredit verfügt, kann bei größeren Angeboten eher zugreifen. Für manche Käufer entsteht neuer Besitz; für andere bleibt das Land außer Reichweite.
Die Auseinandersetzung mit der Kirche verschärft sich in den folgenden Monaten. Am 12. Juli 1790 beschließt die Nationalversammlung die Zivilverfassung des Klerus. Sie ordnet die kirchlichen Strukturen neu und sieht die Wahl von Bischöfen und Pfarrern vor. Später verlangt der Staat von Geistlichen einen Eid auf die Verfassung. Nach der Verurteilung der Reform durch Papst Pius VI. vertieft sich die Spaltung zwischen verfassungstreuen und eidverweigernden Priestern.
Für Gläubige auf dem Land ist diese Spaltung sehr konkret: Der vertraute Seelsorger steht plötzlich vor einer Entscheidung zwischen politischer Loyalität und religiöser Bindung. Familien, Gemeinden und Geistliche erleben die Revolution deshalb nicht alle als dieselbe Geschichte. Was für die einen ein Schritt zu einer neuen Ordnung ist, empfinden andere als Eingriff in ihre religiöse Welt.
Der Beschluss von 1789 schafft noch keine Trennung von Kirche und Staat. Im Gegenteil: Der Staat übernimmt zunächst die Kosten des katholischen Kultes und greift stärker in die Organisation der Kirche ein. Erst das Gesetz vom 9. Dezember 1905 begründet die Trennung in der Form, die Frankreichs Verständnis von Laizität bis heute prägt. Zwischen beiden Daten liegen weitere Brüche und Neuordnungen, darunter das Konkordat von 1801.
Eine Spur der Revolution findet sich noch heute in französischen Gemeinden. Zahlreiche alte katholische Kirchen gehören öffentlichen Eigentümern und stehen dennoch für Gottesdienste zur Verfügung. Bei vielen Gebäuden tragen Gemeinden Verantwortung für den Erhalt. Das heutige Eigentum geht allerdings nicht allein auf den Novemberbeschluss von 1789 zurück: Auch die Gesetze und Entscheidungen nach 1905 prägen die Rechtslage.
Die Geschichte endet deshalb nicht mit einem einfachen Besitzerwechsel. Bei kirchlichen Gebäuden aus unterschiedlichen Zeiten gelten unterschiedliche Eigentumsverhältnisse. Viele nach 1905 errichtete Gotteshäuser gehören den Vereinigungen, die sie gebaut haben. Unter den älteren katholischen Kirchen befinden sich dagegen zahlreiche öffentliche Gebäude. Nach einem 2015 veröffentlichten Senatsbericht gehören rund 90 Prozent der katholischen Kirchen Frankreichs den Gemeinden.
Quellen
- Französische Nationalversammlung: Die Trennung von Kirche und Staat
- Französische Nationalarchive: Der Kirchenausschuss der Nationalversammlung
- Französisches Wirtschaftsministerium: Geschichte der Assignaten
- Larousse: Nationalgüter der Französischen Revolution
- Vie publique: Das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften
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