Toulouse – 14.09.2026: Im Streit um den Bau der Autobahn A69 zwischen Toulouse und Castres muss der Konzessionär Atosca 863.500 Euro Zwangsgeld an die französische Staatskasse zahlen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Toulouse setzte der zuständige Richter die Summe am 7. September fest. Zuvor hatten Umweltkontrollen ergeben, dass gerichtliche Vorgaben für Arbeiten außerhalb der genehmigten Baustellenflächen nicht vollständig umgesetzt worden waren.
Der Beschluss geht auf eine Anordnung des Richters für Freiheits- und Haftfragen in Toulouse vom 12. Januar 2026 zurück. Atosca musste demnach Arbeiten auf Grundstücken unverzüglich einstellen, die von der damaligen Umweltgenehmigung nicht erfasst waren. Zugleich ordnete das Gericht Schutzmaßnahmen für die betroffenen Flächen an. Für den Fall verspäteter oder unzureichender Umsetzung waren tägliche Zwangsgelder vorgesehen.
Bei späteren Kontrollen stellten Inspektoren des französischen Amts für Biodiversität nach Darstellung der Staatsanwaltschaft zahlreiche Verstöße gegen diese Vorgaben fest. Die für Umweltdelikte zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft beantragte deshalb im Juni, die bis dahin aufgelaufenen Beträge festzusetzen. Mit der Entscheidung vom September wird das angedrohte Zwangsgeld nun fällig; es fließt dem Staatshaushalt zu.
Atosca teilte mit, die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen. Das Unternehmen hält zugleich an seiner Auffassung fest, die verschiedenen Verfügungen der Präfekturen und die gerichtlichen Anordnungen beachtet zu haben. Das Zwangsgeld ahndet keine neu festgestellte Straftat, sondern dient der Durchsetzung jener Auflagen, die das Gericht im Januar verfügt hatte.
Der rechtliche Konflikt reicht über diese Zahlung hinaus. Die Präfekturen des Tarn und der Haute-Garonne änderten im Sommer die Umweltgenehmigung für das Autobahnprojekt. Damit sollten zusätzliche Flächen nachträglich in den verwaltungsrechtlich genehmigten Baustellenbereich aufgenommen werden. Nach den veröffentlichten Angaben umfasst diese Regularisierung 89,3 Hektar. Sie beseitigt jedoch nicht mögliche Rechtsverstöße aus der Zeit, in der dort bereits gearbeitet wurde, ohne dass die erforderliche Genehmigung vorlag.
Umweltverbände und weitere Gegner der A69 greifen auch die geänderte Präfekturverfügung vor Gericht an. Beim Verwaltungsberufungsgericht Toulouse haben sie deren Aussetzung und Aufhebung beantragt. Damit laufen zwei rechtlich getrennte Auseinandersetzungen: Zum einen geht es um die Einhaltung der im Januar angeordneten Schutzmaßnahmen, zum anderen um die nachträgliche Genehmigung zusätzlicher Flächen. Die nun festgesetzten 863.500 Euro betreffen ausschließlich die Missachtung beziehungsweise verspätete Umsetzung der gerichtlichen Auflagen.
Quellen
- Franceinfo
- Staatsanwaltschaft Toulouse
- Präfektur des Tarn
- La Dépêche du Midi
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).