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Air France weist Vorwurf eines Waffentransports nach Israel zurück

Gewerkschaften warnen vor militärischen Bauteilen auf einem Flug von Paris nach Tel Aviv. Air France erklärt, für solche Fracht liege keine Buchung vor.

Roissy-en-France – 08.10.2026: Air France weist den Vorwurf zurück, mit einem für Donnerstag geplanten Flug von Paris-Charles-de-Gaulle nach Tel Aviv Waffen oder militärische Güter zu befördern. Für Waren dieser Art liege auf ihren Flügen keine Buchung vor, erklärte die französische Fluggesellschaft gegenüber Franceinfo. Anlass der Stellungnahme ist eine Kampagne mehrerer Gewerkschaftsorganisationen gegen eine mutmaßliche Fracht auf der Verbindung AF966.

Gliederungen der Gewerkschaft CGT und Organisationen aus dem Umfeld von Solidaires hatten am 7. Oktober mitgeteilt, sie seien über eine Lieferung von Bauteilen informiert worden, die für militärische Fahrzeuge bestimmt seien. Nach ihrer Darstellung sollte die Ware von Saint-Étienne über Lyon und den Flughafen Charles-de-Gaulle nach Israel gelangen. Als Empfänger nannten sie Elbit Systems Land, ein Unternehmen der israelischen Rüstungsindustrie.

Die Gewerkschaften beschrieben die Bauteile als Planetengetriebe für Systeme in Militärfahrzeugen. Sie forderten Air France, staatliche Stellen und die Verantwortlichen am Flughafen dazu auf, eine mögliche Beförderung zu verhindern. Beschäftigte der Fracht- und Bodenabfertigung sowie des Vorfeld- und Beladedienstes riefen sie dazu auf, sich über die Art der zu behandelnden Güter zu informieren.

Unabhängig bestätigt sind die Angaben zu Inhalt, Herkunft und Bestimmungsort der behaupteten Sendung bislang nicht. Der öffentliche Flugplan belegte zunächst lediglich, dass Flug AF966 am 8. Oktober um 9.35 Uhr von Paris-Charles-de-Gaulle nach Tel Aviv starten sollte. Daraus lässt sich weder auf eine bestimmte Ladung noch auf eine tatsächlich erfolgte Beförderung schließen.

Die französische Regierung hatte in einer im Mai veröffentlichten Antwort des zuständigen Ministeriums erklärt, Frankreich liefere keine Waffen an Israel. Nach strenger ressortübergreifender Prüfung könnten jedoch Komponenten genehmigt werden, die für reine Verteidigungssysteme, zur Wiederausfuhr in Drittstaaten oder zur Rückführung nach Frankreich nach einer Montage bestimmt seien. Damit hängt die rechtliche Bewertung einzelner Ausfuhren wesentlich von der Art und vorgesehenen Verwendung der Güter ab.

In derselben Regierungsantwort wurde auf eine Untersuchung der französischen Zollverwaltung zu früheren Vorwürfen gegen das Unternehmen Sermat verwiesen. Die Behörde erhielt demnach den Auftrag, dessen Warenströme nach Israel vorsorglich vollständig zu stoppen. Zudem sollte sie mögliche Verstöße gegen die Vorschriften für Rüstungsgüter oder Güter mit doppeltem Verwendungszweck prüfen.

Im aktuellen Streit ist ungeklärt, ob die von den Gewerkschaften beschriebene Sendung überhaupt für einen Flug von Air France vorgesehen war. Die Fluggesellschaft bestreitet dies ausdrücklich. Die Gewerkschaften verlangen weiterhin Auskunft über die Fracht; einen öffentlich überprüfbaren Nachweis für den behaupteten Transport auf AF966 legten sie bislang nicht vor.

Quellen

  • Franceinfo
  • Anadolu Ajansı
  • Französischer Senat und zuständiges Ministerium

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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