Der Sommer neigt sich dem Ende zu, die Schultüten stehen bereit, und für viele Familien in Frankreich bedeutet Mitte August nicht nur Vorfreude auf den ersten Schultag – sondern auch eine kleine finanzielle Verschnaufpause. Am Dienstag, dem 19. August 2025, überweist die Familienkasse (CAF) die Allocation de rentrée scolaire (ARS) an Millionen Haushalte in Frankreich, Guadeloupe, Martinique und Guyana. Auf La Réunion und Mayotte wurde die Unterstützung sogar schon am 5. August ausgezahlt.
Die Beträge sind klar festgelegt:
- 423,48 € für Kinder von 6 bis 10 Jahren
- 446,85 € für 11- bis 14-Jährige
- 462,32 € für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren
Insgesamt profitieren in diesem Jahr knapp 5 Millionen Kinder. Doch obwohl die Beihilfe für viele Familien automatisch fließt, gibt es einige Sonderfälle, die oft übersehen werden – und die bares Geld bedeuten können.
Hier sind fünf Situationen, in denen in Frankreich lebende Familien möglicherweise Anspruch auf die ARS haben, ohne es bisher zu wissen.
1. Das „Wunderkind“: Jünger als 6 – aber schon in der Schule
Die Altersgrenze ist streng: Anspruch haben Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, und zwar berechnet auf den 31. Dezember des Jahres. Klingt einfach, führt aber regelmäßig zu Missverständnissen.
Doch was passiert, wenn Ihr Kind erst fünf ist, aber schon im CP (Cours préparatoire) sitzt? Dann gilt: Mit einem Schulbescheinigung kann die ARS trotzdem beantragt und ausgezahlt werden. Genies gehen eben nicht leer aus.
2. Lehrling statt Schüler: Anspruch trotz Gehalt
Viele Eltern denken: Sobald ein Jugendlicher eine Ausbildung macht und eigenes Geld verdient, entfällt die Unterstützung. Ganz so stimmt das nicht.
Auch Auszubildende zwischen 15 und 18 Jahren können Anspruch auf die ARS haben – sofern ihre Vergütung unter 55 % des gesetzlichen Mindestlohns (SMIC) liegt. Ein Beispiel: Wird das Lehrgeld niedrig angesetzt, greift die ARS weiterhin. Wichtig ist nur, dass die Eltern die Beihilfe aktiv beantragen, da sie in dieser Altersklasse nicht automatisch überwiesen wird.
3. Schule am anderen Ende der Welt: CNED macht’s möglich
Nicht jedes Kind geht morgens mit Ranzen zur nächsten Grundschule. Manche Familien leben im Ausland oder entscheiden sich für den Fernunterricht über den CNED (Centre national d’enseignement à distance).
Gute Nachricht: Auch diese Kinder zählen – sie haben Anspruch auf die ARS.
Aber Achtung: Reiner Hausunterricht (Instruction en famille, IEF) ohne CNED-Anbindung reicht nicht. Hier bleibt die ARS außen vor.
4. Privatschule ohne Vertrag? Trotzdem Anspruch
Frankreich erlebt einen Boom an alternativen Schulmodellen: Mikro-Schulen, freie Gymnasien, Montessori-Schulen. Rund 2.574 private Schulen ohne Vertrag existieren inzwischen – viele davon verlangen hohe Gebühren.
Und ja: Auch für diese Einrichtungen kann die ARS ausgezahlt werden. Bedingung: Die Schule muss offiziell beim Rectorat (Schulamt) gemeldet sein und die Grundanforderungen des französischen Bildungsrechts erfüllen. Damit will der Staat sicherstellen, dass die Unterrichtsqualität gewährleistet ist.
5. Knapp über dem Limit? Die „differenzielle“ ARS hilft
Die ARS ist einkommensabhängig – und viele Familien scheitern knapp an der Hürde. Für 2025 gelten folgende Obergrenzen (Einkommen 2023):
- 28.444 € für ein Kind
- 35.008 € für zwei Kinder
- 41.572 € für drei Kinder
- 6.564 € je weiteres Kind
Doch: Ein kleines Überschreiten bedeutet nicht automatisch Nullrunde. In solchen Fällen greift die allocation différentielle. Das heißt, die Beihilfe wird anteilig gekürzt, orientiert am Unterschied zwischen Einkommen und Obergrenze.
Ein Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern verdient 42.500 € (statt erlaubt 41.572 €). Dank der Berechnungsformel zahlt die CAF immer noch 389,18 € aus – besser als nichts.
Bonus: Versäumt? Kein Problem
Was, wenn man den Antrag schlicht vergessen hat? Zum Glück ist das kein Beinbruch. Die ARS kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Wer also für die Rentrée 2025 Anspruch hat, kann diesen noch bis 2027 geltend machen – vorausgesetzt, die Bedingungen (Alter, Schulbescheinigung, Einkommensnachweis) stimmen.
Fazit
Die Allocation de rentrée scolaire ist weit mehr als eine Routinezahlung im August. Sie ist ein wichtiges Instrument, um Familien finanziell zu entlasten – gerade in Zeiten, in denen die Kosten für Schulmaterial, Kleidung und Ausflüge stetig steigen.
Ob Wunderkind im CP, Lehrling mit kleiner Vergütung oder Familie knapp über dem Einkommenslimit: Es lohnt sich, die Regeln genau anzusehen. Manchmal schlummert das Geld längst auf Ihrem Anspruchskonto – man muss es nur abholen.
Autor: C.H.