Paris – 30.07.2026: Die französische Medienaufsicht Arcom hat gegen den Nachrichtensender CNews eine Geldstrafe von 200.000 Euro verhängt. Die am 29. Juli veröffentlichte Entscheidung betrifft zwei Sendungen aus dem Jahr 2025. Nach Auffassung der Behörde verstießen darin verbreitete Äußerungen gegen die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben, die Fernsehsender zur Vermeidung von Hass und Diskriminierung verpflichten.
Bei der Bemessung der Sanktion berücksichtigte die Arcom nach eigenen Angaben die Art und das Ausmaß der Verstöße. Sie verwies außerdem darauf, dass CNews bereits früher wegen vergleichbarer Regelverletzungen belangt worden sei. Formell richtet sich die Geldstrafe gegen die Betreibergesellschaft S.E.S.I.
Eine der beanstandeten Passagen wurde am 29. Januar 2025 in der Sendung "La Grande Interview" ausgestrahlt. Marie-Hélène Thoraval, Bürgermeisterin von Romans-sur-Isère, sprach dort über Messerangriffe, Migration und den Islam. Die Medienaufsicht wertete ihre Äußerungen als pauschalisierend gegenüber Musliminnen und Muslimen. Moderatorin Sonia Mabrouk habe die Aussagen weder hinreichend eingeordnet noch ihnen widersprochen. Gerade bei zugespitzten Debatten verlangt die Arcom von den Redaktionen, diskriminierende Verallgemeinerungen nicht unwidersprochen stehen zu lassen.
Der zweite Vorgang betrifft die Ausgabe von "L'Heure des pros 2" vom 19. Juni 2025. Thema war eine antisemitisch motivierte Vergewaltigung in Courbevoie. Nach Einschätzung der Behörde waren Aussagen innerhalb der Diskussion geeignet, diskriminierendes Verhalten zu fördern oder Hass gegen muslimische Menschen zu begünstigen. Damit habe der Sender seine besonderen Sorgfaltspflichten bei der Behandlung gesellschaftlich und religiös aufgeladener Themen verletzt.
Als landesweit verbreiteter Fernsehnachrichtensender ist CNews an eine Vereinbarung mit der Arcom gebunden. Sie verpflichtet den Sender zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Informationen und untersagt Inhalte, die zu Hass oder Gewalt anstacheln oder Diskriminierung fördern können. Bei Verstößen kann die Aufsicht abgestuft reagieren: Neben förmlichen Aufforderungen und Verwarnungen stehen ihr auch finanzielle Sanktionen zur Verfügung.
CNews war bereits mehrfach Gegenstand aufsichtsrechtlicher Verfahren. Im Februar 2026 verhängte die Arcom eine Geldstrafe von 75.000 Euro wegen einer im August 2025 ausgestrahlten Sequenz. Die nun deutlich höhere Sanktion folgt derselben Grundlinie: Auch Äußerungen von Gästen fallen in den Verantwortungsbereich des Senders, wenn sie von der Redaktion ohne ausreichende Einordnung verbreitet werden. Maßgeblich ist dabei neben dem Wortlaut der Aussagen der Umgang der Moderation mit ihnen. Im aktuellen Verfahren wertete die Arcom die beiden Sendungen und die früheren Sanktionen als Grundlage für die Geldstrafe von 200.000 Euro.
Quellen
- Arcom
- Franceinfo
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).