Politik & Gesellschaft

Ausreisesperre gegen Popstar Mabel Matiz nach Obszönitätsvorwurf

Die Istanbuler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mabel Matiz wegen seines neuen Songs "Ha Leylim" und des dazugehörigen Videos. Der türkische Sänger weist den Vorwurf zurück; ein Gericht untersagte ihm vorerst Auslandsreisen.

Istanbul – 23.08.2026: Gegen den türkischen Popsänger Mabel Matiz ist im Zusammenhang mit seinem neuen Lied "Ha Leylim" eine Ausreisesperre verhängt worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen Fatih Karaca heißt, sagte am 21. August bei der Istanbuler Staatsanwaltschaft aus. Anschließend ordnete ein Gericht eine Kontrollmaßnahme an, die ihm Auslandsreisen vorläufig untersagt.

Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren am 13. August von Amts wegen eingeleitet. Sie prüft, ob der Liedtext und das Musikvideo gegen den türkischen Straftatbestand der Obszönität verstoßen. Das Stück war am 11. August auf digitalen Plattformen veröffentlicht worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen Text und Bilder gemeinsam bewertet werden. Ein abschließendes Ergebnis liegt bislang nicht vor.

Der Videoclip ist vor der Kulisse einer Hochzeit inszeniert. Darin tauscht ein Bräutigam Blicke mit einem anderen Mann aus. Explizite sexuelle Darstellungen sind den veröffentlichten Beschreibungen zufolge nicht zu sehen. Der Vorgang erhält auch deshalb besondere Aufmerksamkeit, weil Mabel Matiz zu den bekanntesten offen schwulen Künstlern der türkischen Popmusik zählt. Der strafrechtliche Umgang mit dem Video berührt damit zugleich die künstlerische Freiheit und die gesellschaftliche Sichtbarkeit queerer Menschen in der Türkei.

Karaca weist den Vorwurf zurück. Medienberichten zufolge erklärte er bei seiner Vernehmung, sein Werk enthalte keine obszönen Elemente. Seine Lieder griffen Bilder und Metaphern aus der türkischen Volksdichtung auf. Die Ausreisesperre ist keine Verurteilung, schränkt die Bewegungsfreiheit des Sängers während der Untersuchung jedoch erheblich ein. Sie könnte nur durch eine weitere gerichtliche Entscheidung geändert oder aufgehoben werden.

Für den Musiker ist es bereits das zweite Verfahren wegen eines vergleichbaren Vorwurfs. Am 8. Mai 2026 sprach ihn das 54. Strafgericht erster Instanz in Istanbul in einem Verfahren um den Song "Perperişan" frei. Das Gericht sah den Tatbestand der Obszönität damals nicht als erfüllt an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren beantragt.

Auch in der neuen Untersuchung könnte Artikel 226 des türkischen Strafgesetzbuches maßgeblich sein. Die Vorschrift stellt die Verbreitung obszöner Inhalte unter Strafe und sieht, abhängig vom konkreten Vorwurf, Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren vor. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt, steht noch nicht fest. Bislang haben die Ermittler weder einen Abschlussbericht noch eine Anklageschrift vorgelegt.

Die richterliche Auflage regelt daher allein Karacas Bewegungsfreiheit während des laufenden Verfahrens. Eine Feststellung darüber, ob Lied und Video strafrechtlich als obszön gelten können, ist mit ihr nicht verbunden. Maßgeblich ist vorerst der Beschluss, der Mabel Matiz bis zu einer möglichen Änderung der Kontrollmaßnahme an der Ausreise hindert.

Quellen

  • Franceinfo
  • bianet
  • Hürriyet Daily News

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).