Politik & Gesellschaft

Bayrou weist Vorwurf fingierter Beschäftigung zurück

François Bayrou hat vor dem Pariser Berufungsgericht bestritten, beim MoDem ein System fingierter Beschäftigung organisiert zu haben. In erster Instanz war der frühere Premierminister freigesprochen worden.

Paris – 24.09.2026: François Bayrou hat vor dem Pariser Berufungsgericht bestritten, beim Mouvement démocrate (MoDem) ein System fingierter Beschäftigung organisiert oder geleitet zu haben. Der frühere Premierminister wurde am Donnerstag persönlich angehört. Die Anklage wirft ihm Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder zulasten des Europäischen Parlaments vor.

Bayrou erklärte nach Berichten französischer Medien, er habe ein solches System niemals organisiert oder geführt. Damit blieb er bei seiner Verteidigung aus dem ersten Prozess: Die beanstandeten Beschäftigungsverhältnisse seien nicht zum Schein geschaffen worden. Seine Aussage ist eine Einlassung in einem laufenden Strafverfahren, keine gerichtliche Feststellung.

Gegenstand des Verfahrens ist die Arbeit mehrerer parlamentarischer Assistentinnen und Assistenten, deren Gehälter aus Mitteln des Europäischen Parlaments finanziert wurden. Die Justiz prüft, ob sie tatsächlich für die jeweiligen Abgeordneten tätig waren oder überwiegend Aufgaben für die französische Partei übernahmen. Die Vorwürfe betreffen Verträge aus den Jahren 2005 bis 2017. Nach den bislang bekannten Gerichtsangaben geht es um sechs Beschäftigte und zehn Verträge.

Das Pariser Strafgericht hatte Bayrou am 5. Februar 2024 freigesprochen. Die Richter sahen seinerzeit nicht als erwiesen an, dass er von den beanstandeten Verträgen wusste oder eine unrechtmäßige Verwendung der Mittel veranlasst hatte. Der MoDem, seine Vorgängerorganisation Union pour la démocratie française und mehrere frühere Verantwortliche wurden dagegen in erster Instanz verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte gegen Bayrous Freispruch Berufung ein.

Vor dem Berufungsgericht steht Bayrou zusammen mit weiteren früheren Funktionären und den betroffenen Parteistrukturen. Für seine strafrechtliche Verantwortung reicht es nicht aus, dass er damals an der Spitze der Partei stand. Das Gericht muss vielmehr klären, ob ihm eine persönliche Kenntnis oder Beteiligung an der mutmaßlichen Zweckentfremdung der europäischen Mittel nachgewiesen werden kann.

Die Berufungsverhandlung begann am 9. September und soll bis zum 5. Oktober 2026 dauern. Bayrous Anhörung besitzt besonderes Gewicht, weil die Richter seine Rolle als damaliger Parteivorsitzender untersuchen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für ihn und die übrigen Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Die Affäre hatte bereits 2017 politische Folgen. Bayrou, der damals für kurze Zeit französischer Justizminister war, verließ die Regierung vor dem Hintergrund der Ermittlungen. Der MoDem befand sich in jener Zeit unter erheblichem finanziellem Druck. Nun entscheidet das Berufungsgericht, ob Bayrous Freispruch Bestand hat oder seine persönliche Verantwortung anders zu bewerten ist. Ein Urteil liegt bislang nicht vor.

Quellen

  • franceinfo
  • TV5MONDE mit AFP
  • Le Monde
  • Berufungsgericht Paris

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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