Politik & Gesellschaft

François Bayrou steht im MoDem-Assistentenfall erneut vor Gericht

Vor dem Pariser Berufungsgericht wird seit dem 9. September erneut gegen François Bayrou verhandelt. Im Verfahren um mutmaßlich zweckwidrig eingesetzte Assistenten des Europäischen Parlaments war der frühere Premierminister 2024 freigesprochen worden.

Paris – 09.09.2026: Vor dem Pariser Berufungsgericht hat am Mittwoch das Verfahren gegen François Bayrou im Fall der Assistenten des Europäischen Parlaments begonnen. Der frühere Premierminister und Vorsitzende des Mouvement démocrate erschien am Morgen im Justizpalast und erklärte zum Auftakt, er sei zutiefst zuversichtlich. Eine Entscheidung wird erst nach Abschluss der bis Anfang Oktober angesetzten Verhandlung erwartet.

Im Kern geht es um den Verdacht, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die offiziell als Assistenten von Abgeordneten des Europäischen Parlaments beschäftigt und aus dessen Mitteln bezahlt wurden, tatsächlich ganz oder teilweise für die Partei gearbeitet haben sollen. Die untersuchten Beschäftigungsverhältnisse reichen nach den vorliegenden Berichten bis ins Jahr 2004 zurück. Für Bayrou und die weiteren Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Das Pariser Strafgericht hatte Bayrou am 5. Februar 2024 freigesprochen. Nach Auffassung der Richter war nicht hinreichend belegt, dass er von einzelnen als rechtswidrig bewerteten Beschäftigungsverhältnissen persönlich wusste. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Berufung ein. Das höhere Gericht prüft nun den bereits verhandelten Sachverhalt erneut; neue Vorwürfe gegen Bayrou sind nicht Gegenstand des Verfahrens.

In erster Instanz wurden der MoDem, seine Vorgängerorganisation Union pour la démocratie française und mehrere Verantwortliche verurteilt. Das Gericht sah bei ihnen Verstöße im Zusammenhang mit der Verwendung öffentlicher Mittel als erwiesen an. Zwei weitere Angeklagte, die damals ebenfalls freigesprochen worden waren, müssen sich nun erneut verantworten. Ihre jeweilige strafrechtliche Verantwortung wird gesondert beurteilt.

Der Fall berührt eine klare Grenze bei der Finanzierung politischer Arbeit: Aus dem Haushalt des Europäischen Parlaments bezahlte Assistenten dürfen Abgeordnete bei deren parlamentarischen Aufgaben unterstützen. Eine reguläre Tätigkeit für die nationale Parteiorganisation darf daraus hingegen nicht finanziert werden. Die Beweisaufnahme soll klären, ob diese Grenze im Umfeld des MoDem überschritten wurde und ob Bayrou davon wusste oder daran mitwirkte.

Für den 75-jährigen Politiker bedeutet die Berufungsverhandlung eine erneute öffentliche Auseinandersetzung mit einem Verfahren, das ihn seit Jahren begleitet. Nach dem Freispruch von 2024 hatte Bayrou das Urteil als Abschluss einer langen persönlichen Belastung gewertet. Durch die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde die Entscheidung jedoch nicht rechtskräftig. Seine Verteidigung weist die Anschuldigungen weiterhin zurück.

Die Sitzungen sind nach Angaben zum Verfahren bis zum 5. Oktober 2026 angesetzt. Das Gericht will Aussagen der Angeklagten, frühere Zeugenaussagen und Unterlagen zu den Arbeitsverhältnissen prüfen. Das anschließende Urteil wird darüber entscheiden, ob Bayrous Freispruch Bestand hat.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • Le Parisien
  • Reuters Connect
  • Le Club des Juristes

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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