Politik & Gesellschaft

Bordeaux beschränkt nachts den Ausgang unbegleiteter Minderjähriger

Nach Plünderungen und Sachbeschädigungen am 17. Oktober dürfen unbegleitete Minderjährige bestimmte Teile der Innenstadt nachts vorerst nicht betreten. Händler sorgen sich vor einer weiteren Demonstration am 24. Oktober.

Bordeaux – 21.10.2026: Nach Plünderungen und schweren Sachbeschädigungen am Rande der Demonstration vom 17. Oktober hat die Präfektur von Gironde für Teile der Innenstadt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für unbegleitete Minderjährige angeordnet. Sie gilt täglich von 22 Uhr bis 7 Uhr und soll am Morgen des 26. Oktober enden. Kinder und Jugendliche dürfen sich während dieser Zeit in den ausgewiesenen Bereichen nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters aufhalten.

Der Erlass umfasst Straßen und Plätze im Zentrum, die von den Ausschreitungen besonders betroffen waren: die Rue Sainte-Catherine, die Rue de la Porte-Dijeaux, den Cours de l'Intendance, die Promenade Sainte-Catherine sowie die Plätze Saint-Projet und Général-Sarrail. Dort wurden Geschäfte angegriffen und geplündert. Auch die Residenz der Präfektin war nach Behördenangaben Ziel von Gewalttaten.

Die Präfektin von Gironde, Sophie Brocas, begründete die Anordnung mit dem Schutz von Geschäften, Beschäftigten und Passanten vor weiteren Übergriffen. Nach Angaben ihrer Behörde wurde das Vorgehen mit dem Bürgermeister von Bordeaux, Thomas Cazenave, sowie Vertretern der Handelskammer und der Handwerkskammer abgestimmt. Die räumliche Begrenzung konzentriert die Maßnahme auf das Einkaufsviertel, in dem die schwersten Schäden entstanden.

Für die Ladeninhaber geht es um mehr als zerbrochene Scheiben und entwendete Waren. Der Co-Vorsitzende des Bordeauxer Händlerverbands sprach gegenüber Franceinfo von einem Gefühl, im entscheidenden Augenblick im Stich gelassen worden zu sein. Hinter dieser Kritik steht die Frage, ob Geschäftsleute vor absehbaren Ausschreitungen rechtzeitig gewarnt wurden und ob genügend Sicherheitskräfte zum Schutz der Einkaufsstraßen bereitstanden.

Zusätzliche Unruhe verursacht die für Samstag, den 24. Oktober, angekündigte Demonstration. Der geplante Protest ist allerdings von den Gewalttaten des vergangenen Wochenendes zu unterscheiden. Aus seiner Ankündigung lässt sich nicht ableiten, dass sich Plünderungen oder Angriffe wiederholen werden. Die Händler müssen dennoch Vorkehrungen für einen weiteren Tag treffen, an dem der Betrieb beeinträchtigt werden könnte.

Die Präfektur hatte am 17. Oktober von mehreren Hundert gewalttätigen Personen gesprochen, die abseits der eigentlichen Kundgebung im Stadtzentrum Schäden verursacht hätten. Eine pauschale Zuordnung der Taten zu den Demonstrierenden wäre deshalb nicht gerechtfertigt. Die Ermittlungen zu den Plünderungen und Angriffen dauern an. Belastbare Angaben zu einzelnen Verdächtigen oder zur endgültigen Höhe der Schäden liegen bislang nicht vor.

Die Ausgangsbeschränkung ist auf wenige Nächte und klar benannte Straßenzüge begrenzt. Während die Ermittler nach den Verantwortlichen suchen, dokumentieren Händler ihre Verluste, klären Versicherungsfragen und setzen beschädigte Geschäfte instand.

Quellen

  • Präfektur von Gironde: Ausgangsbeschränkung für unbegleitete Minderjährige in Bordeaux
  • Präfektur von Gironde: Bilanz zu Sachbeschädigungen und Plünderungen am 17. Oktober
  • Franceinfo: Händlerverband von Bordeaux über die Folgen der Plünderungen

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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