Lège-Cap-Ferret – 10.09.2026: Die Staatsanwaltschaft Bordeaux hat ein Vorermittlungsverfahren zu einer Brandschutzschneise am Cap Ferret eröffnet. Anlass ist ein Protokoll des Nationalen Forstamts, das Ende August an die Justiz übermittelt wurde. Darin geht es nach Angaben von Franceinfo um den Verdacht, Wald oder Gehölzflächen einer öffentlichen Körperschaft ohne die erforderliche Genehmigung gerodet zu haben.
Gegenstand der Prüfung sind Arbeiten, die der Unternehmer Benoît Bartherotte während des großen Waldbrands in der Gironde im Juli veranlasst haben soll. Am südlichen Ende der Halbinsel wurde damals mit schwerem Gerät eine breite Schneise angelegt. Sie sollte nach Darstellung der Beteiligten verhindern, dass sich das Feuer weiter ausbreitet und bewohnte Gebiete auf der Landzunge erreicht.
Die Ermittler müssen nun rekonstruieren, wann die Arbeiten begannen, welche Grundstücke betroffen waren und wer für Eingriffe auf diesen Flächen zuständig war. Vor allem ist zu klären, ob für die ersten Rodungen eine behördliche Erlaubnis vorlag. Nach den bisher veröffentlichten Angaben beziehen sich die Feststellungen des Nationalen Forstamts auf Flächen im Eigentum einer öffentlichen Körperschaft. Welche Ausdehnung der untersuchte Eingriff hatte, teilte die Staatsanwaltschaft bislang nicht mit.
Ein Vorermittlungsverfahren bedeutet nicht, dass ein strafrechtlicher Vorwurf bereits erwiesen ist. In dieser Phase kann die Staatsanwaltschaft Unterlagen sichern, Beteiligte und Zeugen anhören sowie die Eigentums- und Genehmigungslage prüfen. Sollte eine Zustimmung erst nach Beginn der Arbeiten erteilt worden sein, wäre gesondert zu bewerten, ob sie auch die zuvor vorgenommenen Eingriffe erfasste.
Bartherotte hatte sein Vorgehen mit der unmittelbaren Gefahr durch den Brand begründet. Während der Katastrophe herrschte auf der Halbinsel eine angespannte Lage; Bewohner wurden in Sicherheit gebracht, Feuerwehr, Sicherheitskräfte und kommunale Stellen waren im Einsatz. Die strafrechtliche Prüfung trennt jedoch die akute Gefahrenabwehr von der Frage, wer auf öffentlichen Flächen handeln durfte und welche Verfahren selbst unter Zeitdruck einzuhalten waren.
Rodungen unterliegen in der Gironde grundsätzlich einer Genehmigungspflicht, wenn eine Waldfläche dauerhaft ihrer bisherigen Nutzung entzogen wird. Nach den Hinweisen der Präfektur kann eine solche Umwandlung auch durch Eingriffe entstehen, die den Waldbestand nachhaltig beseitigen. Ob die Arbeiten am Cap Ferret diese Voraussetzungen erfüllten und ob eine Notlage rechtlich von Bedeutung ist, gehört zur laufenden Prüfung.
Der Fall betrifft damit sowohl die Grenzen privater Gefahrenabwehr als auch den Schutz öffentlicher Wälder. Über mögliche weitere strafrechtliche Schritte hat die Staatsanwaltschaft Bordeaux noch nicht entschieden.
Quellen
- Franceinfo
- Präfektur Gironde
- Le Parisien
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).