In der Nationalversammlung hat die Arbeit an einem umfassenden Gesetz gegen sexualisierte und sexistische Gewalt an Frauen und Kindern begonnen. Die Sonderkommission nahm ihre Beratungen am Montag, 7. September, auf; Anfang Oktober soll der Text ins Plenum kommen. Er geht auf eine überparteiliche Initiative zurück und umfasst zahlreiche Vorschläge für Prävention, den Schutz Betroffener und die Strafverfolgung.
Die breite politische Unterstützung hat eine sichtbare Lücke: La France insoumise hat die jüngste Fassung nicht mitunterzeichnet und hält Abstand zu den laufenden Beratungen. Die Partei beanstandet nach Medienberichten sowohl einzelne Regelungen als auch die politische Konstruktion des Vorhabens. Auch Rassemblement national und Union des droites pour la République waren an der Ausarbeitung nicht beteiligt, stellen aber Mitglieder in der Sonderkommission.
Damit wird aus einem Gesetzesprojekt mit hohem gesellschaftlichem Anspruch zugleich ein Test für die parlamentarische Mehrheitsbildung. Die Befürworter verweisen auf die über Fraktionsgrenzen hinweg versammelten Unterzeichner. Die Kritik von links betrifft jedoch gerade die Frage, ob der Text die vorgesehenen Maßnahmen ausreichend konsequent fasst und ob seine Beratung bis zur Präsidentschaftswahl noch abgeschlossen werden kann.