Politik & Gesellschaft

LFI hält Abstand zum Gesetz gegen sexuelle Gewalt

Clémence Guetté erläutert bei Franceinfo die Vorbehalte von La France insoumise gegen einen parteiübergreifenden Gesetzentwurf. Eine Sonderkommission der Nationalversammlung berät seit dem 7. September über den weitreichenden Text.

Paris – 11.09.2026: Clémence Guetté, Vizepräsidentin der Nationalversammlung und Abgeordnete von La France insoumise, hat am Freitag bei Franceinfo die Haltung ihrer Partei zu einem umfassenden Gesetz gegen sexualisierte und sexistische Gewalt erläutert. Ihr Auftritt fällt in eine Phase, in der die Fraktion deutliche Vorbehalte gegen den parlamentarischen Kompromisstext erkennen lässt.

Die Nationalversammlung setzte am 7. September eine Sonderkommission ein, die den Entwurf und ein begleitendes Organgesetz zur Anpassung der Justiz berät. Den Vorsitz führt Christopher Weissberg von Ensemble pour la République, Generalberichterstatterin ist die sozialistische Abgeordnete Céline Thiébault-Martinez. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit eröffnet; eine Abstimmung im Plenum steht noch aus.

Der am 11. August eingebrachte Entwurf trägt die Nummer 3106. Er soll Prävention und Erkennung von Gewalt, den Schutz Betroffener, polizeiliche und gerichtliche Verfahren, die Gesundheitsversorgung sowie Entschädigungen enger miteinander verzahnen. Dem Vorhaben gingen mehrjährige Beratungen von Organisationen für Frauenrechte und Kinderschutz sowie einer parteiübergreifenden Gruppe von Abgeordneten und Senatoren voraus.

Die Vorlage umfasst 69 Artikel und übernimmt Teile eines Katalogs mit 140 Empfehlungen zivilgesellschaftlicher Organisationen. Geplant sind Regelungen gegen Gewalt im familiären Umfeld, im Internet, am Arbeitsplatz, im Gesundheitswesen und im Bereich der Prostitution. Besonders gefährdete Minderjährige, Menschen mit Behinderungen und Migrantinnen sollen stärker berücksichtigt werden.

La France insoumise unterstützt nach Darstellung ihrer Abgeordneten die Anliegen der Verbände, hat die zuletzt veröffentlichte Fassung jedoch nicht mitunterzeichnet. Die Fraktion war an früheren Gesprächen beteiligt, zog sich aber aus der abschließenden Arbeit am Text zurück. Der Streit betrifft demnach weniger das Ziel eines wirksameren Schutzes als die politische und rechtliche Ausgestaltung eines Gesetzes, das zahlreiche Zuständigkeiten von Staat, Justiz und Sozialwesen zusammenführen soll.

Für die Unterstützer des Vorhabens ist eine breite parlamentarische Mehrheit wichtig, weil der Entwurf in bestehende strafrechtliche, familienpolitische, gesundheitliche und bildungspolitische Regelungen eingreift. Zugleich muss Frankreich die europäische Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schrittweise in nationales Recht überführen. Die Kommission muss daher auch klären, welche Forderungen rechtlich tragfähig und finanziell umsetzbar sind.

Guetté gehört seit dem 1. Oktober 2025 erneut dem Präsidium der Nationalversammlung an und vertritt den zweiten Wahlkreis des Départements Val-de-Marne. Ihre Stellungnahme macht deutlich, dass die Fraktion im weiteren Verfahren zwischen der Unterstützung konkreter Schutzvorschriften und ihrer Kritik an der Gesamtfassung unterscheidet. Die erste Lesung in der Nationalversammlung ist für Oktober vorgesehen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Nationalversammlung
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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