Die Protestgewalt an einigen Gymnasien beschleunigt nun eine schon im September vorgelegte Gesetzesinitiative. Der Senat soll den Entwurf, der unter dem Namen "casseurs-payeurs" bekannt ist, bereits Ende Oktober beraten. Die Regierung will damit die Entschädigung für Schäden an öffentlichem Eigentum, Geschäften und Kommunen erleichtern.
Kern des Vorhabens ist ein neuer zivilrechtlicher Haftungsrahmen: Wer an einer gewalttätigen Gruppe oder einem gewalttätigen Auflauf teilnimmt, könnte für die dort verursachten Schäden gesamtschuldnerisch herangezogen werden. Die Initiative zielt damit über die individuelle strafrechtliche Verurteilung eines identifizierten Zerstörers hinaus und knüpft an die Beteiligung an einer kollektiven Gewalttat an.
Politisch heikel bleibt der Zugriff auf Sozialleistungen. Nach der Darstellung der Regierung soll es keine Aussetzung von Leistungen geben; bestimmte Familien- und Wohnbeihilfen könnten jedoch unter engen Bedingungen zur Begleichung rechtskräftig zugesprochener Schadensersatzforderungen herangezogen werden, ohne das Existenzminimum anzutasten. Die geplante Regelung verbindet die aktuelle Debatte über Schulblockaden mit einer grundsätzlicheren Frage: Wie weit darf finanzielle Haftung bei kollektiver Gewalt reichen?