Paris – 04.10.2026: Die französische Regierung will die parlamentarische Beratung eines Gesetzes beschleunigen, das Teilnehmer an Gewalttaten bei Demonstrationen und anderen Versammlungen stärker finanziell zur Verantwortung ziehen soll. Anlass sind Sachschäden am Rande jüngster Schülerproteste. Franceinfo berichtete am Sonntag, die Regierung habe beschlossen, die Prüfung des als Randalierer-zahlt-Gesetz bezeichneten Vorhabens vorzuziehen.
Der politische Begriff meint mehr als die Pflicht, angerichtete Schäden zu ersetzen. Der Gesetzentwurf soll nach einer rechtskräftigen Verurteilung zusätzliche Sanktionen ermöglichen. Vorgesehen ist insbesondere, Sozialleistungen und einkommensabhängige Vergünstigungen befristet auszusetzen. Die staatliche Reaktion ginge damit über die strafrechtliche Ahndung von Sachbeschädigung, Brandstiftung oder Gewalt hinaus.
Eine in der Nationalversammlung dokumentierte Vorlage sieht eine Aussetzung von höchstens einem Jahr vor. Betroffen sein könnten das Revenu de solidarité active, die französische Mindestsicherung, Wohnbeihilfen, Familienleistungen und weitere einkommensabhängige Hilfen. Genannt werden außerdem Ausbildungsstipendien, Prozesskostenhilfe, kommunale Steuervergünstigungen, Mobilitätshilfen und der Zugang zu Sozialwohnungen. Die Reichweite des Vorhabens wäre damit erheblich, zumal mehrere Leistungen unmittelbar der Sicherung des Lebensunterhalts dienen.
Der Ansatz berührt einen institutionell sensiblen Bereich. Nach Artikel L. 211-10 des französischen Gesetzbuchs für innere Sicherheit haftet der Staat grundsätzlich für Schäden, die durch Menschenansammlungen oder Ausschreitungen entstehen. Anschließend kann er zivilrechtlich Rückgriff auf die Täter nehmen. Bei Minderjährigen haften nach Artikel 1242 des Zivilgesetzbuchs grundsätzlich die Eltern für verursachte Schäden. Die Initiative zielt somit auf eine zusätzliche persönliche Sanktion und nicht auf die erstmalige Einführung von Ersatzansprüchen.
Die parlamentarische Vorlage geht auf eine Initiative aus dem konservativen Lager zurück. Befürworter versprechen sich davon eine stärkere Abschreckung, vor allem in Fällen, in denen Geldstrafen wegen Mittellosigkeit kaum Wirkung entfalten. Kritiker haben dagegen Fragen der Verhältnismäßigkeit, der Gleichheit vor dem Gesetz und des Schutzes sozialer Rechte aufgeworfen. Gerade bei existenzsichernden Leistungen könnte eine Sanktion zudem Angehörige treffen, die an den verurteilten Taten nicht beteiligt waren.
Mit der beschleunigten Beratung verlagert die Regierung die Debatte über öffentliche Ordnung nach den Mobilisierungen an Schulen ins Parlament. Der endgültige Inhalt steht jedoch noch nicht fest. Beide Kammern müssen sich mit dem Text befassen; Eingriffe in Sozialleistungen wären an rechtskräftige Verurteilungen und verfassungsrechtliche Grenzen gebunden.
Ob die Regierung die bestehende Vorlage unverändert übernimmt oder Änderungen einbringt, war am 4. Oktober nicht öffentlich präzisiert. Fest steht bislang nur, dass sie die parlamentarische Prüfung vorziehen und damit neben dem Schadensersatz eine zeitweilige Aussetzung öffentlicher Leistungen ermöglichen will.
Quellen
- Franceinfo
- Assemblée nationale
- Französisches Gesetzbuch für innere Sicherheit
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).