Mit dem einstimmigen Senatsvotum ist die Aufhebung des Code noir parlamentarisch abgeschlossen. Das Gesetz betrifft den Erlass von 1685 sowie spätere Vorschriften, mit denen die Monarchie die Versklavung von Menschen in französischen Kolonien regelte. Die Sklaverei selbst wurde 1848 endgültig abgeschafft; die alten Texte blieben jedoch, obwohl ohne praktische Rechtswirkung, formell im Gesetzesbestand. Die Nationalversammlung hatte die Vorlage bereits am 28. Mai ebenfalls einstimmig angenommen.
Juristisch ändert das Gesetz keine heutigen Rechte oder Pflichten. Seine Bedeutung liegt in der ausdrücklichen Bereinigung des Rechts und in der öffentlichen Anerkennung einer kolonialen Ordnung, die Gewalt, Entrechtung und religiösen Zwang regelte. Die Debatte über die Aufhebung hatte auch Fragen nach Erinnerung, den Folgen der Sklaverei in den französischen Überseegebieten und möglichen Formen der Wiedergutmachung neu belebt. Das Votum des Senats beendet diese Diskussionen nicht, setzt aber einen klaren institutionellen Befund: Texte, die die Versklavung in den Kolonien organisierten, gehören nicht länger in das französische Recht.