Ithaca – 04.10.2026: Die Cornell University im US-Bundesstaat New York lässt ihren Umgang mit schweren Vergewaltigungsvorwürfen gegen frühere Mitglieder einer Studentenverbindung extern untersuchen. Universitätspräsident Michael Kotlikoff bezeichnete den Fall aus dem Jahr 2024 am Samstag als zutiefst verstörend. Der Hochschulrat werde in der kommenden Woche eine unabhängige Überprüfung durch eine externe Kanzlei ankündigen.
Auslöser ist die Zivilklage einer früheren Cornell-Studentin, die in den Gerichtsakten unter einem Pseudonym geführt wird. Sie wirft der Universität, sieben ehemaligen Studenten der Verbindung Chi Phi und weiteren Beteiligten vor, sie sei im Oktober 2024 in einem Verbindungshaus unter Drogen gesetzt und mehrfach sexuell angegriffen worden. Die Anschuldigungen sind bislang nicht strafrechtlich festgestellt.
Mehrere der beschuldigten Männer bestreiten den Berichten zufolge, an einem sexuellen Übergriff beteiligt gewesen zu sein. Die Frau hatte sich nach dem mutmaßlichen Geschehen an die Campuspolizei gewandt. Die örtliche Staatsanwaltschaft erhob damals keine Anklage. Nach eigenen Angaben stützte sie sich auf eine Zusammenfassung der Ermittlungen der Universitätspolizei und unternahm zunächst keine weiteren Schritte.
Nachdem die Zivilklage im September 2026 öffentlich geworden war, nahm die Staatsanwaltschaft im Tompkins County den Fall erneut auf. Gouverneurin Kathy Hochul übertrug die strafrechtlichen Ermittlungen anschließend an die Generalstaatsanwältin des Bundesstaats New York, Letitia James. Die Prüfung möglicher Straftaten liegt damit außerhalb der Universität und der örtlichen Staatsanwaltschaft.
Cornell hatte Chi Phi nach der Meldung im Jahr 2024 suspendiert; die Verbindung darf weiterhin nicht auf dem Campus tätig sein. Auch mehrere damals beschuldigte Studenten wurden vorläufig von Lehrveranstaltungen und dem Campus ausgeschlossen. Die Universität leitete zudem ein internes Verfahren nach den Regeln gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung und sexuelle Gewalt ein. Einzelheiten machte sie unter Verweis auf den Datenschutz nicht öffentlich.
Kotlikoff erklärte, die Hochschule müsse transparent darlegen, welche Entscheidungen sie getroffen habe und welche Folgen daraus entstanden seien. Die externe Prüfung soll sich auf Cornells Vorgehen in diesem Fall konzentrieren. Sie ersetzt weder die strafrechtlichen Ermittlungen noch das Zivilverfahren der früheren Studentin gegen die Universität und weitere Beklagte.
Der Fall hat die Debatte über den institutionellen Umgang mit Vorwürfen sexueller Gewalt an amerikanischen Hochschulen verschärft. Dabei geht es auch um die Aufgabenteilung zwischen Campuspolizei, universitätsinternen Disziplinarverfahren und staatlicher Strafverfolgung. Für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Ob genügend Beweise für eine Anklage vorliegen, soll nun die Behörde von Generalstaatsanwältin James untersuchen.
Quellen
- Franceinfo
- Associated Press
- ABC News
- Cornell University
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).