Politik & Gesellschaft

Cosse kritisiert Le Pens Vorrang für Franzosen bei Sozialwohnungen

Marine Le Pen will französische Staatsbürger bei der Vergabe von Sozialwohnungen bevorzugen. Verbandspräsidentin Emmanuelle Cosse wirft ihr vor, die Wohnungskrise gegen Einwanderer zu instrumentalisieren.

Paris – 14.09.2026: Marine Le Pens Ankündigung, französische Staatsbürger bei der Vergabe von Sozialwohnungen zu bevorzugen, hat eine neue Kontroverse über Frankreichs Wohnungspolitik ausgelöst. Emmanuelle Cosse, Präsidentin des Dachverbands Union sociale pour l'habitat, warf der Vorsitzenden der Parlamentsfraktion des Rassemblement National vor, die akute Wohnungsnot für eine gegen Einwanderer gerichtete Kampagne zu nutzen.

Cosses Kritik richtet sich gegen den von Le Pen vertretenen Grundsatz der nationalen Priorität. Die angekündigten Vorschläge hätten kaum vom Wohnungsbau gehandelt, sagte sie Franceinfo. Statt zusätzliche Wohnungen, Finanzierungsmöglichkeiten oder verfügbares Bauland zum Gegenstand der Debatte zu machen, werde mit Einwanderern ein Sündenbock benannt. Zu Le Pens wohnungspolitischem Paket gehört Berichten vom 13. September zufolge auch die Forderung, das Gesetz über Solidarität und Stadterneuerung abzuschaffen.

Dieses Gesetz verpflichtet zahlreiche Gemeinden in Ballungsräumen, einen Mindestanteil an Sozialwohnungen bereitzustellen. Abhängig vom Gebiet liegt die vorgeschriebene Quote bei 20 oder 25 Prozent der Hauptwohnsitze. Kommunen, die diese Vorgaben verfehlen, können finanziell sanktioniert werden. Die Regelung soll preisgünstigen Wohnraum räumlich breiter verteilen und verhindern, dass sich einkommensschwache Haushalte in wenigen Vierteln konzentrieren.

Nach geltendem Recht hängt der Zugang zu einer Sozialwohnung nicht allein von der Staatsangehörigkeit ab. Französische Antragsteller und Ausländer mit gültigem Aufenthaltsrecht können sich bewerben, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Maßgeblich sind unter anderem Einkommen, Haushaltsgröße und persönliche Lebenslage. Über die Zuteilung entscheiden die zuständigen Kommissionen der Sozialwohnungsanbieter; für bestimmte Notlagen gelten gesetzliche Vorrangregeln.

Der Staat unterscheidet bereits zwischen Menschen mit und ohne reguläres Aufenthaltsrecht. Wer keinen gültigen Aufenthaltsstatus nachweisen kann, darf keinen regulären Antrag auf eine Sozialwohnung stellen. Eine zusätzliche Bevorzugung allein aufgrund der französischen Staatsangehörigkeit würde die bisherigen Vergabekriterien grundlegend verändern und dürfte eine rechtliche Auseinandersetzung auslösen.

Der Konflikt trifft auf eine stark gewachsene Nachfrage. Ende 2024 warteten nach Angaben der Union sociale pour l'habitat 2,767 Millionen Haushalte in Frankreich auf eine Sozialwohnung, sechs Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Mitte 2025 waren es bereits 2,87 Millionen. Hinter diesen Zahlen steht ein strukturelles Missverhältnis: Zu wenige bezahlbare Wohnungen werden neu gebaut, während zugleich nicht genügend bestehende Wohnungen für eine neue Vergabe frei werden.

Cosse verlangt deshalb eine andere Schwerpunktsetzung. Die Wohnungsnot lasse sich nicht beheben, indem Anspruchsgruppen neu geordnet würden. Erforderlich seien mehr bezahlbarer Neubau, Sanierungen und eine verlässliche öffentliche Finanzierung. Le Pens Vorschlag verändert demnach vor allem die Regeln für die Verteilung eines knappen Bestands; an der dokumentierten Nachfrage von 2,87 Millionen Haushalten ändert er nichts.

Quellen

  • Franceinfo
  • Légifrance
  • Service-Public.fr
  • Union sociale pour l'habitat
  • Le Journal du Dimanche

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels