Politik & Gesellschaft

Dati-Prozess endet mit Streit über mögliche Unwählbarkeit

Im Korruptionsprozess gegen Rachida Dati und Carlos Ghosn stellt die Finanzstaatsanwaltschaft ihre Strafanträge. Politisch brisant ist die Frage, ob sie eine mögliche Unwählbarkeitsstrafe sofort vollstrecken lassen will.

Paris – 28.09.2026: Der Korruptionsprozess gegen Rachida Dati und den früheren Renault-Nissan-Chef Carlos Ghosn geht an diesem Montag vor dem Pariser Strafgericht in seine Schlussphase. Nach fünf Verhandlungstagen stellt die Finanzstaatsanwaltschaft zunächst ihre Strafanträge. Anschließend plädiert die Verteidigung der früheren Justiz- und Kulturministerin auf Freispruch. Ein Urteil wird noch nicht erwartet.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Honorarvertrag vom 28. Oktober 2009. Nach Darstellung der Finanzstaatsanwaltschaft erhielt Dati für ihre Tätigkeit für die niederländische Renault-Nissan-Holding RNBV jährlich 300.000 Euro ohne Mehrwertsteuer. Zwischen 2010 und 2012 sollen insgesamt rund 900.000 Euro geflossen sein. Die Anklage vermutet dahinter eine Vergütung für unzulässige Einflussnahme im Europäischen Parlament.

Dati gehörte dem Parlament damals als Abgeordnete an. Die Ermittler werfen ihr vor, von 2009 bis 2013 politische Kontakte und parlamentarische Arbeit zugunsten des Autobündnisses eingesetzt zu haben. Als Indizien gelten unter anderem Fragen an die Europäische Kommission zu Themen der Automobilindustrie sowie Vermerke für Ghosn. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt außerdem, dass anwaltliche Leistungen dokumentiert sind, die der Höhe des Honorars entsprechen.

Dati weist die Vorwürfe zurück. Nach ihrer Darstellung beriet sie Renault-Nissan ausschließlich als Anwältin, vor allem zu Fragen mit Bezug zu Marokko, Algerien, der Türkei und dem Iran. Ihre Verteidigung beruft sich auf Zeugen, die Kontakte der Juristin zu staatlichen Stellen und Diplomaten bestätigt hätten. Dass nur wenige schriftliche Unterlagen vorliegen, erklärt Dati mit der von Ghosn bevorzugten vertraulichen Arbeitsweise.

Politisch besonders brisant ist eine mögliche sofortige Vollstreckung der Strafe. Die Finanzstaatsanwaltschaft brachte dieses Instrument am Donnerstag in die Verhandlung ein. Sollte das Gericht Dati schuldig sprechen, eine zeitlich befristete Unwählbarkeit verhängen und deren sofortige Anwendung anordnen, verlöre sie unmittelbar ihr Amt als Bürgermeisterin des siebten Pariser Arrondissements. Eine Berufung würde die Vollstreckung dieses Teils des Urteils nicht aufschieben.

Ohne eine solche Anordnung bliebe die Strafe dagegen bis zur Entscheidung der zweiten Instanz ausgesetzt. Dati drohen nach den angeklagten Tatbeständen zudem eine Freiheits- und Geldstrafe, der Ausschluss aus dem öffentlichen Dienst sowie ein Berufsverbot. Das Gericht ist an die Anträge der Staatsanwaltschaft nicht gebunden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Ghosn erscheint nicht vor Gericht. Der im Libanon lebende frühere Konzernchef wird in Abwesenheit verhandelt, nachdem sein Vertagungsantrag zu Prozessbeginn abgewiesen worden war. Bei einer Verurteilung kann er Einspruch einlegen; dann müsste der Fall in erster Instanz neu verhandelt werden. Ihm werden aktive Korruption und Einflussnahme zugunsten von Renault-Nissan vorgeworfen.

Quellen

  • Agence France-Presse via Le Petit Journal
  • Parquet national financier und Tribunal judiciaire de Paris
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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