Paris – 14.08.2026: Reisende von EasyJet müssen am Wochenende mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Nach Angaben der Gewerkschaft SNPNC-FO könnten am Samstag, 15. August, rund 40 Flüge der britischen Fluggesellschaft ausfallen. Für Sonntag, 16. August, stellte die Arbeitnehmervertretung eine ähnliche Größenordnung in Aussicht. Betroffen sein können Verbindungen von und nach Frankreich, auf denen französisches Kabinenpersonal eingesetzt wird.
Hintergrund ist ein Arbeitskampf der Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter. Eine Gewerkschaftsallianz hatte nach gescheiterten Gesprächen mit der Unternehmensleitung zum Streik am 14. und 15. August aufgerufen. Die Arbeitnehmervertretungen verlangen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Bereits im Juli hatten sie auf belastende Dienstpläne und die aus ihrer Sicht unzureichende Berücksichtigung der Beanspruchung des Kabinenpersonals hingewiesen.
Die Angaben zu Dauer und Folgen des Ausstands sind allerdings nicht vollständig deckungsgleich. Der Streikaufruf nennt den 14. und 15. August, während sich die angekündigten Annullierungen auf Samstag und voraussichtlich auch auf Sonntag beziehen. Ob der Arbeitskampf selbst bis zum 16. August reicht oder die möglichen Sonntagsausfälle eine betriebliche Folge des Streiks wären, geht aus den vorliegenden Angaben nicht eindeutig hervor.
Auch die Zahl von rund 40 gestrichenen Flügen ist zunächst eine Prognose der Gewerkschaft und kein abschließender Flugplan von EasyJet. Welche Strecken und Flughäfen betroffen sein werden, war am Freitagmorgen noch nicht bekannt. Bei früheren Arbeitskämpfen hatte die Fluggesellschaft darauf verwiesen, den konkreten Umfang erst nach Eingang der gesetzlich vorgesehenen individuellen Streikerklärungen abschätzen zu können.
Für Passagiere ist daher der Status der eigenen Verbindung maßgeblich. EasyJet informiert über seine Internetseite und die App über Verspätungen und Annullierungen. Wer am 15. oder 16. August fliegen will, sollte den Status vor der Fahrt zum Flughafen prüfen und die Kontaktdaten in der Buchung kontrollieren. Bei einer Annullierung bietet die Gesellschaft nach eigenen Angaben eine Umbuchung oder Erstattung über die Buchungsverwaltung an.
Nach den europäischen Fluggastrechten haben Reisende bei einem gestrichenen Flug grundsätzlich Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder anderweitige Beförderung. Abhängig von der Wartezeit können zudem Betreuungsleistungen wie Verpflegung und gegebenenfalls eine Unterkunft fällig werden. Ob darüber hinaus eine pauschale Entschädigung zusteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und der Ursache der Störung. Passagiere sollten Mitteilungen der Airline und Belege für notwendige Ausgaben aufbewahren. Eine Bestätigung der Gewerkschaftsprognose durch EasyJet lag am Freitagmorgen nicht vor.
Quellen
- Franceinfo
- SNPNC-FO
- EasyJet
- Europäische Kommission
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).