Politik & Gesellschaft

Zusätzlicher Geburtsurlaub: Eltern warten auf ihre Zahlungen

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Frankreich ein zusätzlicher Geburtsurlaub. Nun berichten Eltern, dass die Sozialversicherung die vorgesehenen Entschädigungen noch nicht überwiesen habe. Das Ausmaß der Verzögerungen ist bislang unklar.

Paris – 14.08.2026: Sechs Wochen nach Einführung des zusätzlichen Geburtsurlaubs in Frankreich berichten Eltern von ausbleibenden Entschädigungszahlungen. Franceinfo griff am 13. August entsprechende Fälle auf. Wie viele Familien betroffen sind und weshalb die Zahlungen bislang nicht erfolgt sind, ist öffentlich noch nicht geklärt. Die Berichte treffen jedoch eine Reform, die jungen Familien nach einer Geburt oder Adoption mehr gemeinsame Zeit ermöglichen soll.

Der zusätzliche Urlaub gilt seit dem 1. Juli 2026 und ergänzt Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub. Anspruch haben grundsätzlich Eltern von Kindern, die seit dem 1. Januar 2026 geboren oder adoptiert wurden. Finanziert wird die Leistung nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch die französische Sozialversicherung: Sie zahlt Tagessätze als teilweisen Ersatz für das entfallende Einkommen. Ein vollständiger Lohnausgleich ist nicht vorgesehen.

Die Auszahlung ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Beschäftigte müssen zuvor den vorgeschriebenen Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub vollständig genommen haben. Hinzu kommen Mindestzeiten bei Versicherung oder Beitragszahlung. Für Arbeitslose und Selbstständige gelten eigene Verfahrenswege über die jeweils zuständige Kasse. Nach Angaben der Krankenversicherung sollen die Entschädigungen grundsätzlich in Abständen von 14 Tagen überwiesen werden.

Zusätzlichen Aufwand verursachen die Übergangsregeln. Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2026 geboren oder in den Haushalt aufgenommen wurden, können den neuen Urlaub nachträglich in Anspruch nehmen. Welche Frist gilt, hängt vom Zeitpunkt der Geburt oder Adoption ab. Bei Kindern aus den ersten fünf Monaten des Jahres kann der Anspruch innerhalb von neun Monaten nach dem 1. Juli genutzt werden. Für andere Konstellationen gelten abweichende Zeitfenster.

Auch die Verbindung mit anderen Sozialleistungen ist begrenzt. Die Tagessätze dürfen in bestimmten Fällen nicht zugleich mit Arbeitslosenunterstützung oder anderen Entschädigungen bezogen werden. Fehlende Unterlagen, ungeklärte Versicherungszeiten oder eine fehlerhafte zeitliche Abfolge der Urlaubsansprüche können daher die Bearbeitung verzögern und unmittelbar eine Lücke im Haushaltseinkommen verursachen.

Die Reform wurde mit dem Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung für 2026 geschaffen und gehört zur französischen Familien- und Sozialpolitik. Sie soll Eltern entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Ob die nun geschilderten Fälle auf einzelne unvollständige Anträge oder auf größere Schwierigkeiten bei der Einführung zurückgehen, lässt sich anhand der bislang bekannten Angaben nicht feststellen.

Betroffene sollen sich an ihre Krankenversicherungskasse wenden; für Versicherte im landwirtschaftlichen System ist die MSA zuständig. Anträge und Nachweise werden digital übermittelt. Voraussetzung für die Entschädigung bleibt, dass die vorgeschalteten Urlaubszeiten vollständig genommen wurden. Franceinfo berichtete bislang über Einzelfälle, nicht über eine behördlich bezifferte landesweite Störung.

Quellen

  • Franceinfo vom 13. August 2026
  • Französisches Ministerium für Arbeit und Solidarität
  • Service-Public.fr
  • Assurance Maladie

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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