Politik & Gesellschaft

Eiffelturm nach Ausschluss von Mitarbeiterinnen geschlossen

Ein Streik hat den Eiffelturm am 7. September geschlossen. Beschäftigte protestierten dagegen, dass Frauen während des Besuchs einer hinduistischen Delegation aus Arbeitsbereichen gedrängt wurden.

Paris – 07.09.2026: Der Eiffelturm ist am Montag wegen eines Streiks der Beschäftigten für Besucher geschlossen geblieben. Auslöser war der Umgang mit Mitarbeiterinnen während des privaten Besuchs einer Delegation der hinduistischen Organisation BAPS am Samstag, 5. September. Die Belegschaft kritisierte Anweisungen, mit denen Frauen am Denkmal und bei dort tätigen Dienstleistungsunternehmen wegen ihres Geschlechts aus dem sichtbaren Arbeitsablauf gedrängt worden seien.

Nach Angaben der Gewerkschaft CGT wurden Mitarbeiterinnen aufgefordert, ihre Arbeitsplätze zu verlassen oder sich in Nebenräume zurückzuziehen. An einzelnen Positionen seien sie durch Männer ersetzt worden. Zudem hätten Frauen bestimmte Bereiche während des Besuchs nicht durchqueren dürfen. Die Beschäftigten werteten dies als schweren Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und beschlossen für Montag eine Arbeitsniederlegung. Der Publikumsbetrieb kam dadurch vollständig zum Erliegen.

Die Betreibergesellschaft Société d'exploitation de la tour Eiffel, kurz SETE, bestätigte, dass Vertreter der Delegation darum gebeten hätten, den Besuch ihres geistlichen Repräsentanten mit möglichst wenigen Kontakten zu Frauen zu organisieren. Zugleich räumte die Gesellschaft ein, diese Bedingung hätte nicht akzeptiert werden dürfen. Damit übernahm die SETE die Verantwortung dafür, den Wunsch der Besucher organisatorisch umgesetzt zu haben.

Bei der Delegation handelte es sich um rund hundert Vertreter der Bochasanwasi Akshar Purushottam Swaminarayan Sanstha, bekannt als BAPS. Der Besuch stand im Zusammenhang mit Feierlichkeiten vor der Einweihung eines hinduistischen Tempels in Bussy-Saint-Georges im Département Seine-et-Marne. Die Kritik der Beschäftigten richtete sich nicht gegen die Religionsgemeinschaft als solche, sondern gegen die Einschränkungen, die deren Bitte für Frauen an ihren Arbeitsplätzen zur Folge hatte.

Arbeitsrechtlich ist der Vorgang erheblich. Artikel L1132-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs untersagt unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen von Beschäftigten wegen ihres Geschlechts, unter anderem bei Arbeitsbedingungen, Einsatz und beruflicher Stellung. Eine betriebliche Anweisung, Frauen aus sichtbaren Funktionen zu entfernen oder ihnen den Zugang zu Arbeitsbereichen zu verwehren, könnte daher arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Eine behördliche oder gerichtliche Untersuchung war am Montagabend nicht bekannt.

Valérie Pécresse, Präsidentin der Region Île-de-France, erklärte, sie habe die BAPS-Vertreter in Frankreich persönlich darauf hingewiesen, dass solche Praktiken den Gesetzen der Republik widersprächen. Der Vorfall betrifft damit über den konkreten Arbeitskonflikt hinaus die Pflicht eines weithin sichtbaren öffentlichen Betreibers, Gleichbehandlung auch gegenüber religiös begründeten Sonderwünschen durchzusetzen.

Nach Gesprächen zwischen Leitung und Beschäftigten soll der Eiffelturm am Dienstag, 8. September, wieder regulär öffnen. Für den Streiktag blieb das Wahrzeichen jedoch geschlossen; bereits erworbene Eintrittskarten sollten nach Angaben des Betreibers erstattet werden.

Quellen

  • Franceinfo
  • Agence France-Presse via Boursorama
  • Société d'exploitation de la tour Eiffel
  • Légifrance

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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