Wirtschaft

Elektronische Rechnungen: Unternehmen fürchten Cyberangriffe

Vom 1. September 2026 an müssen alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich elektronische Rechnungen empfangen können. Viele Betriebe sorgen sich wegen möglicher Cyberangriffe, hoher Umstellungskosten und technischer Ausfälle.

Paris – 24.08.2026: Frankreich führt vom 1. September 2026 an schrittweise die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen ein. Alle im Land ansässigen und mehrwertsteuerpflichtigen Betriebe müssen dann Rechnungen ihrer Lieferanten elektronisch empfangen können. Große und mittlere Unternehmen sind von diesem Datum an außerdem verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen.

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen erhalten für den Versand ein weiteres Jahr Zeit: Für sie beginnt die Ausstellungspflicht am 1. September 2027. Die Reform betrifft Geschäftsbeziehungen zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich. Abhängig von der jeweiligen Transaktion müssen zudem Rechnungs-, Zahlungs- oder Geschäftsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt werden.

Wenige Tage vor dem ersten Stichtag wächst bei Unternehmern die Sorge um sensible Daten. In einer Anfang August veröffentlichten Anfrage an die Regierung verwies die Senatorin Nadège Havet auf Befürchtungen von Handwerkern, Händlern, Selbstständigen und kleinen Betrieben. Genannt wurden neben den Kosten für Software und Beratung auch Risiken für die Vertraulichkeit sowie die Gefahr von Betrug und Cyberangriffen.

Die Regierung betont, dass der Rechnungsaustausch nicht über ein einziges staatliches Portal gebündelt werde. Jedes Unternehmen muss für den Empfang eine staatlich registrierte Plattform auswählen. Nach einer am 4. August veröffentlichten Antwort auf eine Parlamentsanfrage standen mehr als 130 solcher Anbieter bereit. Sie sollen Rechnungen sicher übermitteln und die gesetzlich vorgesehenen Angaben an die Steuerverwaltung weiterleiten.

Die Registrierung der Plattformen ist laut Regierung an Vorgaben für Sicherheit, Hosting, Prüfverfahren und Datenschutz gebunden. Daten müssen innerhalb der Europäischen Union gespeichert werden. Nutzen die Anbieter Cloud-Infrastrukturen, müssen diese über eine SecNumCloud-Zertifizierung oder ein gleichwertiges Sicherheitsniveau verfügen. Die Verteilung auf zahlreiche Plattformen soll zugleich vermeiden, dass der Ausfall eines zentralen Systems den gesamten Rechnungsaustausch lahmlegt.

Für die Betriebe folgt daraus zunächst eine klare organisatorische Aufgabe. Sie müssen vom September 2026 an noch nicht ausnahmslos eigene Rechnungen elektronisch versenden, wohl aber eine geeignete Empfangsplattform bestimmt und ihre internen Abläufe angepasst haben. Die Empfangspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, sobald ein Lieferant zur elektronischen Abrechnung verpflichtet ist.

Ein Dekret vom 27. Juli 2026 hat weitere Einzelheiten der Umstellung festgelegt. Neben der Wahl eines Anbieters müssen Unternehmen deshalb Zugriffsrechte, Freigabeverfahren und Zuständigkeiten prüfen. Rechnungsdaten geben schließlich Auskunft über Zahlungen, Geschäftspartner und betriebliche Abläufe. Gerade kleinere Betriebe stehen damit vor einer doppelten Aufgabe: Sie müssen die gesetzliche Frist einhalten und zugleich verhindern, dass die neue digitale Infrastruktur selbst zum Einfallstor für Betrug wird.

Quellen

  • Franceinfo
  • Service Public Entreprendre
  • impots.gouv.fr
  • Assemblée nationale
  • Sénat
  • Légifrance

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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