Wirtschaft

Erbschaftsteuer prägt Frankreichs Wahlkampf

Vor der Präsidentschaftswahl 2027 streitet Frankreich über die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. Zur Wahl stehen Entlastungen für Familien und höhere Abgaben auf große Vermögensübertragungen.

Paris – 04.10.2026: Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen entwickelt sich vor der französischen Präsidentschaftswahl 2027 zu einem wichtigen wirtschaftspolitischen Streitpunkt. Die Lager verfolgen gegensätzliche Ansätze: Während einige Bewerberinnen und Bewerber Übertragungen innerhalb von Familien steuerlich erleichtern wollen, fordern andere eine stärkere Belastung besonders großer Nachlässe. Franceinfo griff die Frage am Sonntag auf und ließ Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen.

Zusätzliche Aktualität erhält die Debatte durch das Haushaltsverfahren. Die Regierung brachte am 1. Oktober den Entwurf für den Staatshaushalt 2027 in die Nationalversammlung ein. Artikel 4 sieht eine befristete Erleichterung bei bestimmten Schenkungen vor, um Vermögensübertragungen zwischen den Generationen zu fördern. Damit ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer zugleich Gegenstand parlamentarischer Beratungen und des beginnenden Wahlkampfs.

Nach geltendem Recht hängt die Steuerlast wesentlich vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des jeweiligen Erbanteils ab. Kinder und Eltern können bei einer Erbschaft einen persönlichen Freibetrag von 100.000 Euro nutzen, bevor der progressive Tarif greift. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind von der Erbschaftsteuer befreit. Für entferntere Angehörige und nicht verwandte Personen gelten geringere Freibeträge und höhere Steuersätze.

Auch bei Schenkungen steht jedem Kind grundsätzlich ein Freibetrag von 100.000 Euro je Elternteil zu. Er kann nach 15 Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Eltern können einem Kind zusammen somit bis zu 200.000 Euro übertragen, ohne dass Schenkungsteuer anfällt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Solche vorgezogenen Übertragungen können beispielsweise den Erwerb von Wohneigentum, eine Unternehmensgründung oder eine andere größere Investition unterstützen.

Die von Franceinfo genannte Zahl, wonach 85 Prozent der Erbschaften unter 100.000 Euro liegen, erklärt einen Teil der politischen Brisanz. Sie bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche übrigen Nachlässe vollständig besteuert werden. Maßgeblich sind die einzelnen Erbanteile, die Zahl und der Verwandtschaftsgrad der Begünstigten, frühere Schenkungen sowie die Zusammensetzung des Vermögens. Immobilien, Geldvermögen und Unternehmensanteile können dabei unterschiedliche praktische Fragen aufwerfen.

Ökonomisch berührt der Streit zwei Ziele, die sich nur schwer miteinander vereinbaren lassen. Steuererleichterungen können Familien helfen, Vermögen früher an jüngere Generationen weiterzugeben. Kritiker halten dagegen, große Erbschaften verfestigten gesellschaftliche Unterschiede, wenn hohe Vermögen weitgehend innerhalb weniger Familien weitergereicht würden. Die konkrete Ausgestaltung entscheidet daher darüber, welche Haushalte entlastet werden und wie hoch die Einnahmeausfälle für den Staat ausfallen.

Die Nationalversammlung berät nun über den Haushaltsentwurf. Die erste Runde der Präsidentschaftswahl ist für den 18. April 2027 angesetzt. Bis dahin bleibt der Freibetrag von 100.000 Euro für Übertragungen in direkter Linie der zentrale Bezugspunkt der französischen Reformdebatte.

Quellen

  • Franceinfo
  • Nationalversammlung
  • Service-Public.fr
  • Französische Steuerverwaltung

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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