Paris – 21.08.2026: Nach einer Welle von Onlineangriffen auf die Influencer-Agentin Gisèle Journo ermittelt die französische Justiz wegen Cybermobbings und Todesdrohungen. Ihre Anwältin Karen Noblinski bestätigte das Verfahren der Nachrichtenagentur AFP. Journo leitet die Pariser Agentur Gisèle Paris, die Kreative und Influencer betreut. Nach Angaben ihrer Rechtsvertretung enthielten zahlreiche gegen sie gerichtete Nachrichten antisemitische und sexistische Äußerungen.
Der Kampagne ging eine öffentliche Auseinandersetzung über Beiträge voraus, die Journo in sozialen Netzwerken geteilt hatte. Kritiker warfen ihr vor, Inhalte weiterverbreitet zu haben, die Israel und die israelischen Streitkräfte positiv darstellten. Die französische Europaabgeordnete Rima Hassan griff die Vorwürfe am 14. August auf und rief später zum Boykott der Agentur auf. Die gegen Journo erhobenen Anschuldigungen sind bislang nicht Gegenstand eines gerichtlich festgestellten Sachverhalts.
Nach Darstellung der Anwältin trafen die Angriffe sowohl Journo persönlich als auch ihr Unternehmen. Es seien Strafanzeigen erstattet und die für die Bekämpfung von Onlinehass zuständigen Stellen eingeschaltet worden. Die Ermittler sollen nun klären, wer für Todesdrohungen, Beleidigungen und mögliche Aufrufe zum Hass verantwortlich ist. Angaben zu Verdächtigen oder zum genauen Umfang des Verfahrens lagen zunächst nicht vor.
Rechtlich ist zwischen dem politischen Boykottaufruf und strafbaren Angriffen zu unterscheiden. Kritik an öffentlichen Äußerungen oder geschäftlichen Verbindungen fällt grundsätzlich unter die Meinungsfreiheit. Drohungen, antisemitische Beschimpfungen und koordinierte Belästigungen können hingegen strafrechtliche Folgen haben. Für die Bewertung spielen der Inhalt der Beiträge, ihre Wiederholung und die Beteiligung mehrerer Nutzer eine Rolle.
Das französische Strafrecht erfasst Belästigung im Netz auch dann, wenn verschiedene Personen ein Opfer nacheinander mit Nachrichten oder Veröffentlichungen angreifen. Unter erschwerenden Umständen drohen höhere Strafen. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen im Fall Journo erfüllt sind, ist Gegenstand der Untersuchung. Für mögliche Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.
Betroffene können Beiträge bei den Plattformen melden, Bildschirmaufnahmen und andere Belege sichern sowie Anzeige erstatten. Über das staatliche Portal PHAROS lassen sich mutmaßlich rechtswidrige Onlineinhalte an Polizei und Gendarmerie übermitteln. Die Behörden prüfen anschließend, ob Ermittlungen eingeleitet, Inhalte gesichert und Verantwortliche identifiziert werden können.
Für Journo hat die Kontroverse bereits geschäftliche Folgen, da der Boykottaufruf auch die von ihrer Agentur vertretenen Influencer und deren Kooperationen berührt. Das Ermittlungsverfahren betrifft jedoch die gegen sie gerichteten Nachrichten und Drohungen, nicht die politische Auseinandersetzung über ihre Beiträge. Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden hatten bis Freitag keine weiteren Einzelheiten zum Verlauf des Verfahrens veröffentlicht.
Quellen
- Franceinfo
- AFP via Boursorama
- Service-Public.fr
- Legifrance
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).