Gesundheit

Frankreich verzichtet vorerst auf höhere Obergrenzen für medizinische Selbstbehalte

Gesundheitsministerin Stéphanie Rist gibt den Plan auf, die jährlichen Höchstbeträge für medizinische Selbstbehalte und Pauschalbeteiligungen von zusammen 100 auf 200 Euro anzuheben. Eine maßvollere, an der Inflation orientierte Anpassung bleibt jedoch vorgesehen.

Paris – 21.08.2026: Frankreichs Gesundheitsministerin Stéphanie Rist hat die geplante Verdoppelung der jährlichen Obergrenzen für medizinische Selbstbehalte vorerst aufgegeben. Der im Juli vorgestellte Plan hätte die maximale Belastung aus Selbstbehalten und festen Eigenbeteiligungen von zusammen 100 auf 200 Euro pro Jahr erhöht. Rist bezeichnete diesen Schritt nun als zu abrupt. Stattdessen erwägt die Regierung eine Anpassung an die Inflation, die deutlich geringer ausfallen soll.

Die sogenannten franchises médicales betreffen nach Angaben von Franceinfo rund 48 Millionen Menschen. Sie werden bei erstattungsfähigen Arzneimitteln, Leistungen von Pflegekräften, Physiotherapeuten und anderen Gesundheitsfachberufen sowie bei Krankentransporten erhoben. Seit der Reform von 2024 zieht die gesetzliche Krankenversicherung einen Euro je Medikamentenpackung oder paramedizinischer Leistung ab; bei Krankentransporten sind es vier Euro je Fahrt.

Für diese Selbstbehalte gilt eine jährliche Obergrenze von 50 Euro je versicherter Person. Davon zu unterscheiden ist die pauschale Eigenbeteiligung bei Arztbesuchen, radiologischen Untersuchungen und Laboranalysen. Sie beträgt zwei Euro je Leistung und ist ebenfalls auf 50 Euro im Jahr begrenzt. Beide Instrumente können Versicherte somit zusammen höchstens 100 Euro jährlich kosten. Bestimmte Personengruppen sind von den Abzügen ausgenommen.

In der Regel behält die Assurance Maladie die Beträge unmittelbar von späteren Erstattungen ein. Nutzen Versicherte ausschließlich die direkte Abrechnung und erhalten selbst keine Rückzahlung, kann die Krankenkasse angesammelte Forderungen nachträglich einziehen. Private Zusatzversicherungen dürfen diese gesetzlich festgelegten Eigenanteile grundsätzlich nicht erstatten. Sie verbleiben daher tatsächlich bei den Patientinnen und Patienten.

Die Regierung hatte die Verdoppelung mit dem Finanzbedarf des Gesundheitssystems begründet. Die Obergrenzen seien seit Jahren unverändert geblieben, während die einzelnen Abzüge bereits 2024 erhöht worden waren. Eine Anhebung hätte vor allem Menschen getroffen, die regelmäßig Medikamente benötigen oder häufig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Patientenverbände kritisierten deshalb eine überproportionale Belastung chronisch Kranker und einkommensschwacher Haushalte.

Der Rückzug beendet die Debatte allerdings nicht. Nach Darstellung der Ministerin hält die Regierung an einer Erhöhung fest, will deren Umfang jedoch an die Preisentwicklung koppeln. Welcher Zeitraum dafür herangezogen und welcher neue Höchstbetrag vorgeschlagen wird, ist bislang nicht bekannt. Ein Dekret mit geänderten Obergrenzen wurde noch nicht veröffentlicht. Bis zu einer formellen Neuregelung gelten weiterhin jeweils 50 Euro für medizinische Selbstbehalte und pauschale Eigenbeteiligungen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Assurance Maladie
  • Le Progrès
  • Egora
  • Le Monde
  • Public Sénat

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels