Politik & Gesellschaft

Fall Crépol: Bürgermeisterin kritisiert Staatsanwaltschaft im Streit über Rassismusmerkmal

Im Verfahren um den Tod des 16-jährigen Thomas Perotto widerspricht die Staatsanwaltschaft Valence der Annahme eines rassistischen Tatmotivs. Die Bürgermeisterin von Romans-sur-Isère hält die Anklagebehörde für zu zurückhaltend.

Romans-sur-Isère – 18.08.2026: Im Verfahren um den Tod des 16-jährigen Thomas Perotto beim Winterball von Crépol ist ein offener Konflikt über die rechtliche Bewertung der Tat entstanden. Marie-Hélène Thoraval, Bürgermeisterin von Romans-sur-Isère, wirft der Staatsanwaltschaft Valence vor, bei der Prüfung eines rassistischen Tatmotivs zu zurückhaltend vorzugehen.

Anlass ist das abschließende Plädoyer der Staatsanwaltschaft im Untersuchungsverfahren. Darin widerspricht die Behörde der von den Ermittlungsrichtern berücksichtigten Annahme, Rassismus könne als strafverschärfendes Merkmal gewertet werden. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sind die Zeugenaussagen zu möglichen rassistischen Rufen in der Tatnacht sehr selten, ungenau und wechselhaft, teilweise auch widersprüchlich. Zudem könne niemand die Äußerungen eindeutig einem bestimmten Beschuldigten zuordnen.

Die Ermittlungsrichter in Valence hatten die rechtliche Einordnung im Juli ergänzt. Sie sahen in den ihnen vorliegenden Informationen Anhaltspunkte dafür, dass die Gewalt vor, während oder nach der Tat von Äußerungen begleitet gewesen sein könnte, die sich gegen die weiße Hautfarbe und die französische Nationalität von Betroffenen richteten. Damit ist weder ein rassistisches Motiv festgestellt noch über die Schuld einzelner Beschuldigter entschieden. Die Qualifikation bestimmt zunächst, unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten die Vorwürfe geprüft werden.

Thomas Perotto war in der Nacht vom 18. auf den 19. November 2023 nach einem Ball in Crépol im Département Drôme tödlich verletzt worden. Mehrere weitere Menschen erlitten Verletzungen. Der Fall löste über die Region hinaus Trauer und heftige politische Auseinandersetzungen aus. Umso bedeutsamer ist die Trennung zwischen öffentlicher Deutung und gerichtsfestem Nachweis: Im Strafverfahren zählt, welche Handlungen und Motive konkreten Beschuldigten belastbar zugerechnet werden können.

Thoraval hatte bereits die Entscheidung der Ermittlungsrichter begrüßt. Nun bezeichnete sie die Haltung der Staatsanwaltschaft als "zaghaft". Damit vertritt die Bürgermeisterin eine andere Einschätzung als die Anklagebehörde. Diese muss belastende und entlastende Gesichtspunkte würdigen und entscheiden, welche Vorwürfe sie nach der bisherigen Aktenlage für hinreichend belegt hält.

Der Dissens ist verfahrensrechtlich relevant, nimmt eine Gerichtsentscheidung jedoch nicht vorweg. Das abschließende Plädoyer formuliert die Anträge der Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen. Die Ermittlungsrichter entscheiden anschließend über die weitere gerichtliche Behandlung und die rechtliche Qualifikation der Vorwürfe. Ob einzelnen Beschuldigten eine Beteiligung an der tödlichen Gewalt nachgewiesen werden kann und ob dabei ein rassistisches Motiv vorlag, wäre in einer Hauptverhandlung zu klären.

Für die Angehörigen von Thomas Perotto und die weiteren Betroffenen verlängert der Streit eine ohnehin belastende juristische Aufarbeitung. Er beruht auf Zeugenaussagen, die Ermittlungsrichter und Staatsanwaltschaft unterschiedlich bewerten. Die abschließende Beweiswürdigung obliegt dem zuständigen Gericht.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • Le Dauphiné Libéré

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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