Valence – 19.08.2026: Im Ermittlungsverfahren zum Tod von Thomas Perotto in Crépol haben die Verteidiger Elise Rey-Jacquot und Bilel Hakkar die Ablösung der zuständigen Ermittlungsrichter beantragt. Nach Angaben von Franceinfo wenden sich die Anwälte zugleich gegen die Aufnahme eines rassistischen Erschwerungsmerkmals in die Vorwürfe gegen mehrere Beschuldigte. Über beide Anträge ist dem Bericht zufolge noch nicht entschieden.
Die Anwälte vertreten mehrere der Personen, gegen die in dem Fall ermittelt wird. Sie machen geltend, dass zur Frage eines möglichen rassistischen Tatmotivs zuletzt keine neuen Untersuchungen veranlasst worden seien. Deshalb fordern sie, Zeugen erneut zu vernehmen und mit den Beschuldigten zu konfrontieren. Ihr Vorstoß richtet sich somit sowohl gegen die Unparteilichkeit der Ermittlungsrichter als auch gegen das Verfahren, in dem die zusätzliche rechtliche Einordnung zustande kam.
Die Ermittlungsrichter hatten das rassistische Erschwerungsmerkmal im Juli 2026 berücksichtigt. Als Grundlage dienten laut AFP und französischen Medien Zeugenaussagen über mutmaßlich feindselige Äußerungen gegenüber weißen Gästen am Rande des Winterballs. Die neue Einordnung erstreckte sich demnach auf sämtliche Beschuldigten. In ihrer zuvor abgegebenen abschließenden Stellungnahme hatte die Staatsanwaltschaft von Valence ein rassistisches Motiv dagegen noch nicht als hinreichend belegt angesehen.
Thomas Perotto war in der Nacht vom 18. auf den 19. November 2023 nach einer gewaltsamen Auseinandersetzung am Rande eines Winterballs in Crépol im Département Drôme tödlich verletzt worden. Der 16-Jährige gehörte zu mehreren Verletzten. In dem umfangreichen Verfahren wurden 14 Personen beschuldigt. Wer für welche Gewalthandlung verantwortlich war und von wem der tödliche Stich ausging, ist weiterhin Gegenstand der Untersuchung. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Der Antrag auf Ablösung stellt die Unvoreingenommenheit der Ermittlungsrichter infrage. Der gesonderte Antrag auf Aufhebung des Erschwerungsmerkmals soll verhindern, dass die neue Bewertung in die Entscheidung über eine mögliche Anklage einfließt. Eine Aufhebung wäre kein Urteil über Schuld oder Unschuld. Sie könnte jedoch den rechtlichen Rahmen eines späteren Strafprozesses und die Bewertung der vorgeworfenen Taten verändern.
Das Verfahren befindet sich bereits in einer fortgeschrittenen Phase. Nach der Mitteilung über den Abschluss der Untersuchung können Staatsanwaltschaft und Verfahrensbeteiligte zu den vorgesehenen Vorwürfen Stellung nehmen. Anschließend entscheiden die Ermittlungsrichter, welche Beschuldigten gegebenenfalls vor Gericht gestellt werden und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschieht. Die neuen Anträge müssen daher geklärt werden, bevor über eine mögliche Überweisung an ein Schwurgericht entschieden werden kann. Bis dahin bleibt auch das nachträglich aufgenommene rassistische Erschwerungsmerkmal Teil der Ermittlungsakte.
Quellen
- Franceinfo
- Agence France-Presse
- Le Monde
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).