Politik & Gesellschaft

Frankreich erneuert die Hälfte seines Senats

Am 27. September werden 178 der 348 Senatssitze neu vergeben. Rund 94.000 Großwahlberechtigte entscheiden indirekt über die Zusammensetzung der zweiten Parlamentskammer.

Paris – 27.09.2026: Frankreich erneuert an diesem Sonntag 178 der insgesamt 348 Sitze im Senat. Zur Wahl steht die sogenannte Serie 2, deren Mandate zuletzt 2020 vergeben wurden. Am Vormittag lagen noch keine belastbaren landesweiten Ergebnisse vor. Das Innenministerium will die Resultate nach ihrer amtlichen Übermittlung für die einzelnen Wahlkreise veröffentlichen.

Anders als bei Präsidentschafts-, Parlaments- oder Kommunalwahlen stimmt die Bevölkerung nicht unmittelbar ab. Rund 94.000 Großwahlberechtigte sind aufgerufen, die Senatorinnen und Senatoren zu bestimmen. Zum Wahlkollegium gehören Abgeordnete, amtierende Senatoren sowie Vertreter regionaler, departementaler und kommunaler Gebietskörperschaften. Bürgermeister, Beigeordnete und Mitglieder von Gemeinderäten stellen den weitaus größten Teil dieser Wählerschaft. Damit spiegelt die Abstimmung vor allem die politischen Kräfteverhältnisse in den Kommunen und Regionen wider.

Die Wahl umfasst 64 Wahlkreise. In Kontinentalfrankreich und auf Korsika sind die Départements von Ain bis Indre sowie von Bas-Rhin bis Territoire de Belfort betroffen; die Départements der Region Île-de-France gehören diesmal nicht dazu. Hinzu kommen Guyana, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Wallis und Futuna sowie Französisch-Polynesien. Außerdem werden sechs Mandate für die im Ausland lebenden Französinnen und Franzosen neu vergeben.

Das Wahlverfahren richtet sich nach der Zahl der Sitze im jeweiligen Wahlkreis. Wo ein oder zwei Mandate zu besetzen sind, gilt ein Mehrheitswahlrecht mit gegebenenfalls zwei Wahlgängen. In Wahlkreisen mit mindestens drei Sitzen werden Listen nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Von den 178 neu zu vergebenden Mandaten entfallen 119 auf die Verhältniswahl und 59 auf die Mehrheitswahl.

Seit 2011 wird der Senat alle drei Jahre zur Hälfte erneuert, die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Das gestaffelte Verfahren gewährleistet die institutionelle Kontinuität der zweiten Parlamentskammer. Verfassungsrechtlich vertritt sie die Gebietskörperschaften Frankreichs. Der Senat berät Gesetzestexte gemeinsam mit der Nationalversammlung, kann Vorlagen ändern und das Gesetzgebungsverfahren verzögern.

Die Regierung ist allerdings allein gegenüber der Nationalversammlung verantwortlich. Bei anhaltender Uneinigkeit zwischen beiden Kammern kann die Nationalversammlung bei gewöhnlichen Gesetzen in vielen Fällen das letzte Wort erhalten. Anders liegt der Fall bei Verfassungsänderungen: Soll kein Referendum stattfinden, müssen beide Kammern zunächst einem gleichlautenden Text zustimmen.

Mit der Wahl verändert sich auch das politische Gewicht der Fraktionen, Ausschüsse und Gruppen im Senat. Die Mehrheitsverhältnisse beeinflussen, welche Änderungsanträge Aussicht auf Erfolg haben und wie deutlich die Kammer der Regierung entgegentritt. Gerade bei Gesetzen mit Folgen für Gemeinden und Départements beanspruchen die Senatoren besondere Mitsprache.

Die neuen Mandate beginnen am 1. Oktober 2026. An diesem Tag kommt der Senat zur Eröffnung der ordentlichen Sitzungsperiode zusammen und wählt seinen Präsidenten. Für den 6. Oktober sieht der vorläufige Kalender die Bestimmung des endgültigen Senatspräsidiums vor.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französisches Innenministerium
  • Französischer Senat
  • Amtliches Ergebnisportal des Innenministeriums

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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