Wirtschaft

Frankreich verlängert Kraftstoffhilfe für Berufspendler

Die französische Regierung will die bis zum 30. September befristete Kraftstoffhilfe für einkommensschwächere Berufstätige mit langen Fahrstrecken fortsetzen. Über die künftigen Bedingungen soll am 21. September beraten werden.

Paris – 18.09.2026: Die französische Regierung will ihre Kraftstoffhilfe für Berufstätige mit langen Fahrstrecken über den 30. September hinaus fortsetzen. Handelsminister Serge Papin kündigte dies am Freitagmorgen beim Fernsehsender TF1 an. Am 21. September soll eine Sitzung unter Leitung von Premierminister Sébastien Lecornu klären, wie das Programm weitergeführt wird. Einen neuen Endtermin oder eine veränderte Höhe der Unterstützung nannte Papin nicht.

Die Pauschale beträgt derzeit 100 Euro. Sie richtet sich an Erwerbstätige mit begrenztem Einkommen, die für ihre Arbeit auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind. Anspruch besteht insbesondere bei einem täglichen Arbeitsweg von mindestens 30 Kilometern für Hin- und Rückfahrt oder bei mehr als 8.000 beruflich gefahrenen Kilometern im Jahr. Die Anträge werden über die Steuerverwaltung gestellt; bislang ist das Verfahren bis einschließlich 30. September 2026 geöffnet.

Nach Papins Angaben haben etwa 1,5 Millionen Menschen die Hilfe beantragt. Die Regierung geht jedoch von rund drei Millionen grundsätzlich Berechtigten aus. Die erhebliche Differenz ist für zielgerichtete Sozialleistungen nicht ungewöhnlich: Manche Betroffene kennen das Programm nicht, halten den Antrag für zu aufwendig oder gehen irrtümlich davon aus, die Bedingungen nicht zu erfüllen.

Die Maßnahme wurde im Frühjahr als Reaktion auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen beschlossen. Die Regierung führt die Belastung unter anderem auf den Konflikt im Nahen Osten, Störungen an der Straße von Hormus und eine angespannte Versorgung der Raffinerien zurück. Über einen Zeitraum von sechs Monaten soll die Pauschale rechnerisch rund 20 Cent je Liter des durchschnittlichen Verbrauchs ausgleichen.

Die angekündigte Verlängerung betrifft die Unterstützung für private Berufspendler und andere Beschäftigte mit hoher Fahrleistung. Für besonders belastete Wirtschaftszweige hatte die Regierung bereits Anfang September eigene Hilfen für September und Oktober beschlossen. Landwirte erhalten demnach 15 Cent je Liter, Fischereibetriebe 25 Cent und Unternehmen des Baugewerbes 20 Cent. Für Straßentransportunternehmen wurde die Unterstützung nicht in derselben Form fortgeführt.

Paris setzt damit weiterhin auf befristete, einkommensabhängige Zahlungen statt auf eine allgemeine Senkung der Kraftstoffsteuern. Eine pauschale Steuersenkung würde den Haushalt stärker belasten und käme ebenso Haushalten zugute, die beruflich nicht auf lange Autofahrten angewiesen sind. Die zielgenaue Abgrenzung der Berechtigten verursacht allerdings zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Noch ist offen, ob die Regierung nach dem 30. September weitere 100 Euro auszahlt, lediglich die Antragsfrist verlängert oder das Programm verändert. Papin kündigte Beratungen über die Modalitäten an. Bis zu einem formellen Beschluss gelten die bisherigen Voraussetzungen und die veröffentlichte Antragsfrist.

Quellen

  • Franceinfo
  • TF1 Info
  • Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
  • Französische Regierung
  • Französische Steuerverwaltung

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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