Gesundheit

Frankreich verzichtet vorerst auf Verdoppelung medizinischer Eigenanteile

Gesundheitsministerin Stéphanie Rist zieht den Plan zurück, die jährlichen Obergrenzen für medizinische Eigenanteile sofort zu verdoppeln. Eine an die Inflation gekoppelte Anhebung bleibt jedoch vorgesehen.

Paris – 22.08.2026: Die französische Regierung verzichtet vorerst darauf, die jährlichen Obergrenzen für medizinische Eigenanteile von insgesamt 100 auf 200 Euro zu verdoppeln. Gesundheitsministerin Stéphanie Rist räumte ein, die Ankündigung vom 23. Juli sei in der Öffentlichkeit als abrupt wahrgenommen worden. An einer Anhebung hält sie dennoch fest: Künftig soll sich die Höhe der Grenzen an der seit 2005 aufgelaufenen Inflation orientieren.

Betroffen sind zwei getrennte Belastungsgrenzen. Für Arzneimittel, paramedizinische Leistungen und Krankentransporte gilt eine jährliche Obergrenze von 50 Euro. Für die pauschale Beteiligung an Arztbesuchen, Laboranalysen und radiologischen Untersuchungen besteht ein weiterer Höchstbetrag von 50 Euro. Im Juli hatte die Regierung angekündigt, beide Grenzen zu verdoppeln. Die maximale jährliche Belastung für Versicherte wäre damit auf 200 Euro gestiegen.

Die einzelnen Abzüge bleiben vorerst unverändert. Für jede Packung verschreibungspflichtiger Medikamente sowie für paramedizinische Leistungen wird ein Euro einbehalten, bei Krankentransporten sind es vier Euro. Für Arztkonsultationen, Laboruntersuchungen und bildgebende Verfahren beträgt die pauschale Beteiligung zwei Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung zieht diese Beträge von ihren Erstattungen ab. Im Rahmen sogenannter verantwortlicher Verträge dürfen Zusatzversicherungen sie grundsätzlich nicht übernehmen.

Rist begründet die geplante Neubewertung damit, dass die Obergrenzen seit zwei Jahrzehnten nicht angepasst worden seien. Der sofortige Sprung auf 200 Euro ist damit vom Tisch, die Ministerin kündigte jedoch eine Reform an, die den Kaufkraftverlust seit 2005 berücksichtigen soll. Einen neuen Betrag, einen Termin für das Inkrafttreten oder den rechtlichen Weg der Umsetzung nannte die Regierung bislang nicht.

Die Kursänderung folgt auf Kritik von Patientenverbänden und Teilen der Ärzteschaft. Besonders umstritten war die Belastung für Menschen mit langfristigen Erkrankungen, die regelmäßig Medikamente, Untersuchungen oder Transporte benötigen und deshalb die jährlichen Höchstbeträge häufiger erreichen. Gesetzliche Ausnahmen gelten unter anderem für Minderjährige, bestimmte Schwangere und Bezieher der ergänzenden solidarischen Krankenversicherung. Eine chronische Erkrankung führt jedoch nicht automatisch zur Befreiung von sämtlichen Eigenanteilen.

Haushaltspolitisch sollte die Verdoppelung dazu beitragen, das Defizit der Sozialversicherung zu begrenzen. Die Regierung veranschlagte dafür Einsparungen von rund 700 Millionen Euro. Parallel plant sie geringere Erstattungen für weitere Gesundheitsausgaben, darunter einzelne Arzneimittel, zahnärztliche Leistungen und Krankentransporte. Ein Teil der Kosten könnte dadurch auf Zusatzversicherungen und mittelbar über deren Beiträge auf die Versicherten verlagert werden.

Mit der Kurskorrektur entfällt vorerst eine besonders sichtbare Belastung des Gesundheitsbudgets. Wie stark Versicherte künftig zusätzlich zahlen müssen, lässt sich erst beurteilen, wenn die Regierung ihre Inflationsberechnung, die neuen Obergrenzen und den Zeitpunkt der Reform vorlegt.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Progrès mit AFP
  • Service-Public.fr
  • Assurance Maladie
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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