Paris – 10.10.2026: Die französische Regierung will für den Haushalt 2027 einmalig auf Guthaben zugreifen, die nach langen Fristen als herrenlos bei der Caisse des Dépôts verwahrt werden. Artikel 23 des am 1. Oktober vorgelegten Haushaltsentwurfs sieht dafür eine Abgabe von 17 Prozent vor. Der Staat rechnet mit Einnahmen von 1,4 Milliarden Euro. Beschlossen ist die Regelung noch nicht; sie muss das parlamentarische Haushaltsverfahren durchlaufen.
Betroffen wären keine gewöhnlichen Sparguthaben, die weiterhin aktiv bei einer Bank geführt werden. Die Abgabe beträfe ausschließlich Beträge, die bereits nach den Regeln des Eckert-Gesetzes an die Caisse des Dépôts übertragen wurden. Dazu gehören inaktive Bankkonten, bestimmte Lebensversicherungen, Kapitalisierungsverträge und Guthaben aus der betrieblichen Altersvorsorge. Maßgeblich wäre der dort zum 31. Dezember 2026 verwahrte Bestand.
Dem Transfer geht eine lange gesetzliche Frist voraus. Bei lebenden Kontoinhabern können Banken ein Konto nach zehn Jahren ohne Kontakt schließen und das Guthaben an die Caisse des Dépôts weiterleiten. Bei Verstorbenen erfolgt die Übertragung grundsätzlich drei Jahre nach dem Tod. Zuvor müssen Banken die bekannten Inhaber oder Erben wiederholt informieren. Für regulierte Sparbücher dürfen sie dabei keine Gebühren erheben.
Die Caisse des Dépôts verwahrt die übertragenen Summen anschließend grundsätzlich 20 Jahre. Erst nach insgesamt 30 Jahren ohne erfolgreichen Anspruch fallen sie endgültig an den Staat. Für Nachlässe gelten abweichende Fristen: Nach der Übertragung bleibt das Geld 27 Jahre bei der Institution. Der geplante Zugriff würde einen Teil dieser später erwarteten Staatseinnahmen vorziehen, ohne den Rückgabeanspruch der Berechtigten formell anzutasten.
Der Entwurf bezeichnet die Abgabe deshalb als Vorauszahlung auf künftige Einnahmen. Meldet sich später ein Kontoinhaber oder Erbe, müsste der Staat der Caisse des Dépôts die einbehaltenen 17 Prozent samt den vorgesehenen Zinsen erstatten. Die Institution hätte dann den vollständigen geschuldeten Betrag auszuzahlen. Das finanzielle Risiko späterer Rückforderungen läge folglich beim Staat und könnte noch Jahre nach der einmaligen Haushaltseinnahme entstehen.
Für Betroffene ändert sich der erste Schritt der Suche nicht. Solange ein inaktives Konto noch bei der ursprünglichen Bank liegt, ist diese die zuständige Anlaufstelle. Nach der Übertragung können Privatpersonen über das staatliche Portal Ciclade nach Konten und Versicherungsverträgen suchen. Je nach Fall werden Identitätsnachweise, Erbunterlagen oder Vertragsdokumente benötigt. Ist die gesetzliche Gesamtfrist bereits abgelaufen und das Guthaben endgültig dem Staat zugefallen, besteht dagegen kein Anspruch auf Rückzahlung mehr.
Quellen
- Franceinfo: Quand l'argent dort sur de vieux comptes
- Assemblée nationale: Projet de loi de finances pour 2027
- Banque de France: Inaktive Konten und Sparprodukte
- Französisches Wirtschaftsministerium: Haushalt 2027
- Caisse des Dépôts: Ciclade
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).